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Lana Horstmann

SPD 22.02.2024 Sitzungen 18/61

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, ist sowohl im Fachausschuss als auch hier im Plenum regelmäßig Thema. Auf Antrag der SPD-Fraktion hatten wir in der vergangenen Plenarsitzung über Lösungsansätze zur weiteren Vertiefung des inklusiven Arbeitsmarkts in Rheinland-Pfalz diskutiert. In der heutigen Aussprache zur Großen Anfrage der CDU-Fraktion und zum begleitenden Entschließungsantrag steht nun die Personengruppe der gehörlosen und taubblinden Menschen im Mittelpunkt. Auch in diesem Zusammenhang folgen unsere Überlegungen und Maßnahmen in Rheinland-Pfalz der Leitfrage: Wie kann es gelingen, möglichst viel selbstbestimmte Teilhabe für die Betroffenen im Alltag sicherzustellen? Zur Gruppe der gehörlosen Menschen gehörten im Jahr 2022 in RheinlandPfalz etwa 3.000 Menschen. In ihrer Antwort auf die Große Anfrage führte die Landesregierung aus – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Inklusion funktioniert nur dann, wenn Gehörlose und Menschen mit Hörbehinderungen am Leben der Hörenden partizipieren. Gehörlose brauchen Maßnahmen, die ihren Sinnesverlust kompensieren.“ Glücklicherweise trägt auch der technische Fortschritt dazu bei, dass Betroffene heutzutage auf eine Vielzahl an Hilfen zurückgreifen können. Trotzdem stoßen Menschen mit Hörbehinderung noch immer auf Barrieren. Nicht alle lassen sich allein durch staatliches Handeln abbauen. Wenn man aber auf das staatliche Handeln schaut, dann muss man festhalten, dass landes- und bundespolitisch in den vergangenen Jahren bereits sehr viel geschehen ist, um die Teilhabe von gehörlosen Menschen zu verbessern. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Mittelpunkt stehen dabei individuelle Bedarfe und somit personenzentrierte Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe. Das scheint mir im Übrigen auch ein wesentlicher Unterschied zur Herangehensweise der CDU-Fraktion zu sein, wie ihre Fokussierung auf ein Landesgehörlosengeld zeigt. Daher überzeugt uns die Argumentation ihres Entschließungsantrags leider nicht; denn dieser pauschale Geldbetrag würde, wie die Landesregierung in ihrer Antwort zu Recht ausführt, zu einer Ungleichbehandlung gegenüber all jenen führen, die eine solche Leistung nicht erhalten. Dabei sollte es aber doch genau das Ziel einer modernen Inklusionspolitik sein, alle Menschen zu berücksichtigen, die Unterstützungsbedarf haben. Genau deshalb gibt es das Gesamtplanverfahren, in dessen Rahmen die individuellen Bedarfe ermittelt werden. Wir sind der Überzeugung, die Forderung der CDU nach einem Landesgehörlosengeld mag plakativ gut klingen, zielführender ist jedoch eine Leistungsgewährung auf Grundlage individueller Bedarfe. Dies ist beispielsweise in Form eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX bereits möglich. Davon abgesehen geht es aber auch um gute Rahmenbedingungen. Technische Hilfsmittel hatte ich bereits genannt, und auch Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher spielen eine wichtige Rolle. Die Landesregierung hat daher im Jahr 2022 eine Förderleitlinie erlassen, um eine landesweite Basisversorgung für hörbehinderte Menschen in RheinlandPfalz zu gewährleisten. Unter anderem gewährt das Land für die Ausbildung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern Zuschüsse für bis zu 90 % der Studien-, Anmelde- und Prüfungsgebühren. Die bisherigen Erfahrungen hiermit waren sehr positiv. Deshalb ist es auch sehr zu begrüßen, dass die Landesregierung in ihrer Antwort noch einmal bekräftigt hat, dass sie den bereits erreichten Standard weiter ausbauen will; denn unser Ziel muss sein, landesweit entsprechende Angebote sicherzustellen und, wo immer es geht, barrierefreie Kommunikationsmöglichkeiten zu schaffen. Auch deshalb ist es beispielsweise so wichtig, dass die Gebärdensprache im rheinland-pfälzischen Landesinklusionsgesetz als eigenständige Sprache anerkannt ist. Um die Teilhabemöglichkeiten von gehörlosen und taubblinden Menschen insgesamt zu verbessern, geht es also letztlich um Dreierlei, nämlich – hier zitiere ich noch einmal kurz die Landesregierung – um „Förderung, Akzeptanz Anders formuliert, die Möglichkeiten für Betroffene, sich zu verständigen, sind das eine, das gesellschaftliche Verständnis für die Herausforderungen, mit denen sie es tagtäglich zu tun haben, das andere; denn gerade unsere moderne Kommunikationsgesellschaft steckt für Menschen mit Behinderungen voller Herausforderungen, Hürden und Härten. Sich gegenseitig zu verstehen, im doppelten Wortsinn, das sollte daher weiter unsere Richtschnur und politische Motivation sein. Ihren Antrag lehnen wir aus den genannten Gründen ab. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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