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Katharina Binz

22.02.2024 Sitzungen 18/61

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gerne nehme ich den vorliegenden Antrag bzw. die Debatte zum Anlass, um den Sachstand zur geplanten Einführung einer Bezahlkarte in Rheinland-Pfalz in Umsetzung des MPK-Beschlusses bereits vom November zu erläutern. Das Land beteiligt sich – das ist bereits gesagt worden – gemeinsam mit 13 weiteren Bundesländern an einem gemeinsamen Vergabeverfahren. Die Vergabe über die Einführung der Karte, über die Wahl eines Dienstleisters ist für den Sommer vorgesehen. Wir tun das, weil wir planen, noch im Jahr 2024 für alle Landesaufnahmeeinrichtungen eine Bezahlkarte auf Basis der bundesweit konsentierten Mindestanforderungen einzuführen. Die Frage, ob diese Bezahlkarte dann in den Landkreisen und kreisfreien Städten von Rheinland-Pfalz eingeführt wird, ist eine Frage, die in kommunaler Selbstverwaltung liegt. Das heißt, die Kreise und kreisfreien Städte entscheiden eigenständig über die Einführung der Bezahlkarte. Das Land strebt aber natürlich an, dass die Kommunen, die sich für die Einführung einer Bezahlkarte entscheiden, dann die entsprechend beschaffte Karte vom Land, die die Menschen aus der Landesaufnahmeeinrichtung mitbringen, weiter verwenden können. Wir streben ferner an, dass die Kommunen dieses System nutzen können, ohne eine eigene Vergabe durchführen zu müssen, sodass wir dadurch die Kommunen bei der Einführung und Implementierung der Bezahlkarte sehr, sehr gezielt unterstützen. Insofern bleibt jetzt – darauf haben auch einige Abgeordnete in der Debatte hingewiesen – der Abschluss des Vergabeverfahrens abzuwarten. Ich will an dieser Stelle ganz klar sagen, die Kosten für die Nutzung der Bezahlkarte tragen natürlich die Landkreise und kreisfreien Städte selbstständig; denn sie sind der zuständige Kostenträger für das Asylbewerberleistungsgesetz. Etwaige Einsparungen, auch etwaige Einsparungen bei der Bürokratie kommen aber den Kommunen zugute. Insofern ist es folgerichtig, dass die Kommunen die Einführungskosten selbst tragen. Ich will noch einmal betonen, dass die Einführung der Bezahlkarte ein fortlaufender Prozess ist, in den wir uns jetzt begeben haben, und zum aktuellen Zeitpunkt allein aufgrund der Tatsache, dass ein Vergabeverfahren läuft, nicht alle Fragen jetzt schon beantwortet werden können, weil noch nicht alle Aspekte klar sind, und das sind viele Aspekte, die weit über die reine Frage hinausgehen, wie hoch der Barbetrag ist, den man am Ende abheben kann. Das sind darüber hinaus viele organisatorische Fragen, die sich sowohl für das Land als aber auch insbesondere für die Kommunen am Ende stellen. Die Informationen, die es bisher gibt, haben wir vonseiten des Landes selbstverständlich in einem Schreiben von letzter Woche an die kommunalen Spitzenverbände, aber auch an die Landkreise und kreisfreien Städte übersandt. Deshalb ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen, wie hoch der Betrag der Bargeldabhebung ausfallen wird. Zwei Länder – darauf haben Sie hingewiesen –, Bayern und Hamburg, starten momentan Modellprojekte bzw. Pilotprojekte und haben sich an dieser Stelle erst einmal vorläufig festgelegt. Ob diese Erfahrungen tragen werden, werden wir im weiteren Prozess sehen. Wir streben in der Diskussion im Gleichklang mit anderen Ländern eine möglichst einheitliche Lösung an, aber dafür, sich über den genauen Betrag auseinanderzusetzen, ist es jetzt viel zu früh. Ich sage ebenfalls an dieser Stelle, es gibt Beschränkungen, die höchstrichterlicher Rechtsprechung unterliegen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Welche denn?) Die muss man in diese Diskussion einbeziehen. Das tun wir in aller Sachlichkeit, in aller Sorgfältigkeit. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD) Ich will noch auf zwei Dinge eingehen, weil man bei dieser Debatte wirklich sachlich bleiben muss. Es sind in dieser Debatte zwei Dinge genannt worden, zu denen ich gerne etwas sagen möchte. Das eine ist, es werden Abreisequoten aus einzelnen Landkreisen zitiert, die sich dort angeblich schon realisiert hätten. Diese Darstellungen – das sage ich Ihnen ganz deutlich – sind, vorsichtig gesagt, danach zu hinterfragen, (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ob das wirklich auf entsprechenden Statistiken und Erhebungen beruht. Das Zweite ist, Herr Schnieder, Sie haben von einer innerdeutschen Sogwirkung gesprochen. Das kann nicht falscher sein als die Realität. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wir haben ein sehr, sehr gut funktionierendes Verteilsystem der bundesweit ankommenden geflüchteten Menschen auf die Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel mit einem bewährten Verfahren über das EASY-Verfahren. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Es gibt überhaupt keinen Grund anzunehmen, dass es, wenn ein Bundesland Spielräume im Asylrecht nutzt – was heute schon der Fall ist –, die Bundesländer unterschiedliche Auslegungen haben und unterschiedliche Spielräume nutzen, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) einen Einfluss darauf hat, wohin die Leute gehen. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Das können die sich nämlich gar nicht aussuchen. Es gibt ein festgelegtes bundesweites Verteilsystem, und es funktioniert ohne Tadel. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Das wird auch mit der Bezahlkarte ohne Tadel funktionieren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Sie sollten sich wirklich einmal mit der Realität auseinandersetzen. Das Land wird die Bezahlkarte in seiner unmittelbaren Verantwortung einführen. Wir werden die Kommunen, die ebenfalls partizipieren wollen, unterstützen. Unser Ziel ist es, eine praktikable, rechtssichere und diskriminierungsfreie Lösung zu finden. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Protokoll ↗