Susanne Müller
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Auf Beschluss der letzten Ministerpräsidentenkonferenz im November letzten Jahres soll neben anderen Maßnahmen wie einer solidarischen Kostentragung von Bund, Ländern und Kommunen auch eine Bezahlkarte für Asylsuchende eingeführt werden. Bis zum Sommer 2024 soll in 14 Bundesländern ein gemeinsames Vergabeverfahren abgeschlossen werden. Das Konzept lautet: Asylsuchende bekommen statt Bargeld eine guthabenbasierte Bezahlkarte, mit der sie ihre alltäglichen Ausgaben bestreiten sollen. Über die Höhe des Barbetrags und weitere Zusatzfunktionen oder andere Restriktionen können Bundesländer und Kommunen selbst entscheiden. Mit der Einführung der Bezahlkarte möchte man den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen senken und die Möglichkeit unterbinden, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen und dadurch möglicherweise auch Schlepperkriminalität zu unterstützen. Wir begrüßen ausdrücklich die Beratungen auf der MPK im letzten November, die Ausdruck dafür sind, dass man die Aufnahme und Integration der Geflüchteten bestmöglich gewährleisten und unterstützen möchte. Die Einführung der Bezahlkarte kann dazu beitragen, die Risiken und Kosten, die mit dem Transport, der Aufbewahrung und der Ausgabe größerer Mengen von Bargeld entstehen können, erheblich zu reduzieren. Dennoch wird das keine EC-Karte mit Limit sein. Es wird eine Chipkarte sein, die örtlich und rechtlich womöglich nur beschränkt einsetzbar ist, also nicht an jedem Ort, nicht in jedem Geschäft und nicht für alle Waren. Wir alle wissen, an wie vielen Orten unseres Alltags wir nicht mit der Karte zahlen können, wie peinlich es werden kann, wenn die Chipkarte nicht passt, für den Gang auf die öffentliche Toilette gerade kein Euro greifbar ist oder vielleicht vor Ort das Geld für die Klassenkasse fehlt. An der Stelle sind Selbstbestimmung und soziale Teilhabe nicht möglich. Manche Parteien überbieten sich gerade mit Blick auf ihren rechten Rand, wer mit Blick auf die Geflüchteten mehr abschrecken möchte. (Heiterkeit des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Eine Limitierung auf 50 Euro wie in dem Antrag der FREIEN WÄHLER oder gar eine Aufhebung der Bargeldabhebung gehören zu den abschreckenden Maßnahmen. Wir lehnen eine solche Politik, die auf Abschreckung setzt und vorgaukelt, migrationspolitisch wirklich etwas zu bewegen, grundlegend ab, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit lehnen wir auch den Antrag der FREIEN WÄHLER ab. Längst ist widerlegt, dass die Abschaffung von Anreizen Menschen davon abhält, ihre Heimatländer zu verlassen. (Vereinzelt Beifall bei der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Soziale Netzwerke, Sprache, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt oder die Verbindung zu Verwandten spielen bei der Fluchtentscheidung eine deutlich größere Rolle. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält die sogenannten Pull- und Pushfaktoren ebenfalls für unvollständig und empirisch längst widerlegt. Damit ist die Bezahlkarte kein Instrument der Migrationssteuerung, wie es so gern behauptet wird, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP) Mit Sicherheit wird auch die Einführung der Bezahlkarte nicht bewirken können, dass nur ein Schutzsuchender weniger nach Deutschland kommt. (Abg. Matthias Joa, fraktionslos: Das ist doch gelogen!) Es sind Bomben, Terror, Hunger oder Perspektivlosigkeit, die Menschen zu Geflüchteten machen und in die Flucht treiben. Da fragt niemand vorher, ob es Bargeld oder eine Bezahlkarte gibt, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir setzen bei der Einführung der Bezahlkarte auf einen gemeinsamen und guten Austausch mit den Kommunen. Wir unterstützen die Kommunen mit rund 200 Millionen Euro aus originären Landesmitteln, (Unruhe im Hause) legen aber auch Wert darauf, dass wir höchstmögliche humanitäre Standards ansetzen und diskriminierungsfreie Möglichkeiten zum Bezahlen mit Barmitteln zur Verfügung stellen, damit der notwendige persönliche Bedarf gedeckt ist. (Beifall bei der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus einem Grundsatzurteil des migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ Allen in Deutschland lebenden Menschen steht ein Existenzminimum zu, und es darf nicht verringert werden, um damit Menschen abzuschrecken. Wir stellen uns damit klar gegen politische Narrative, nach denen alle Asylbewerber nur aufgrund der Leistungen, die sie erhalten, nach Deutschland kommen (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Das stimmt nicht!) und nicht aufgrund der äußeren Lebensumstände, die von Krieg, Vertreibung oder anderen Umständen gekennzeichnet sind. (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Was für ein Quatsch! –
