Lisett Stuppy
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute reden wir über ein sehr ernstes Thema, nämlich über Kinder, die bereits in sehr jungen Jahren Taten begehen, die wir als Gesellschaft natürlich nicht dulden können. Das Thema fordert uns aber auf, genau hinzuschauen, warum junge Menschen vielleicht einmal stehlen, schlagen oder auch einbrechen. Die Erkenntnisse, die uns vorliegen, zeigen, dass delinquentes Verhalten auch bei Minderjährigen unter 14 Jahren vorkommt. Taten werden aber überwiegend spontan in einem bestimmten Abschnitt des Lebens begangen. In der Regel handelt es sich um Bagatellen. Der erste Satz Ihres Antrags aber lautet nun: „Jugendliche beginnen ihre kriminelle Karriere häufig schon im Kindesalter.“ An dieser Stelle muss ich auf jeden Fall festhalten, dass der überwältigende Teil der Kinder und Jugendlichen in unserem Land selbstverständlich überhaupt keine kriminelle Karriere beginnt. Nur eine wirklich sehr kleine Gruppe von Kindern und Jugendlichen begeht schwere Straftaten. Das muss einmal ganz klar festgehalten werden. Bei diesen jungen Menschen kommen oft mehrere Problemlagen im Leben zusammen. Da müssen wir genau hinblicken, und das ist dann auch effektiver Kinderschutz. Es gibt Probleme in den Familien, schwierige Familienverhältnisse, Probleme in der Schule. Viele der jungen Täterinnen und Täter sind zudem selbst schon Opfer von Straftaten geworden. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir in Rheinland-Pfalz bereits seit dem Jahr 2005 die Häuser des Jugendrechts haben. Sie wurden schon angesprochen. Unter einem Dach arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und freie Träger zusammen. Inzwischen gibt es davon sechs Stück. Im viel größeren NRW, also in dem Bundesland, an dem sie sich orientiert haben, gibt es übrigens sieben Häuser des Jugendrechts. Wir sind in diesem Bereich in Rheinland-Pfalz also durchaus sehr gut aufgestellt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Der Blick in die Praxis zeigt auch, dass die Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz über gute Instrumente verfügt. Dafür bin ich dem Familienministerium sehr dankbar. Wir haben Maßnahmen, um sowohl präventiv zu arbeiten als auch auf Delinquenz zu reagieren. Dazu zählen sehr viele Maßnahmen, die sich in dem Paket befinden, erzieherische Unterstützungsformen für Familien. Diese kommen frühzeitig, niedrigschwellig und unter Einbezug der Erziehungsberechtigten zum Einsatz. Unsere Jugendämter beraten freie Träger, begleiten junge Menschen. Es gibt soziale Konfliktschlichtung oder die Vermittlung an Erziehungsberatungsstellen. Hier wird sehr wertvolle Arbeit geleistet. Die Kinder und Jugendlichen und ihre Zukunft stehen dabei immer im Mittelpunkt. Ganz zentral sind zudem unsere Bildungseinrichtungen. Ein großer Teil unserer Schulen arbeitet seit längerer Zeit an Bausteinen zur Gewaltprävention für eine positive Kommunikations- und Konfliktkultur. In diesem Zusammenhang sind die 14 schulpsychologischen Beratungsinstitutionen zu nennen, die beim Pädagogischen Landesinstitut angesiedelt sind. Sie sind im Übrigen auch bei der Primärprävention aktiv, und zwar in der Altersklasse, auf die Sie mit Ihrem Antrag abzielen. So gibt es beispielsweise Förderungen zur Persönlichkeitsentwicklung für Grundschulkinder, und es gibt Präventionsprogramme gegen Sucht und Gewalt an Schulen für Kinder der 5. und 6. Klasse. Wir Grüne wollen faire Chancen für jedes Kind. Deshalb setzen wir auf eine Familienpolitik und Kinderschutz, die bei allen Kindern ankommen und dafür sorgen, dass die jungen Menschen erhalten, was sie für ein gutes Aufwachsen brauchen. In Rheinland-Pfalz legen wir den Fokus also vor allem auf die Hilfesysteme. Bei uns verfügt die Kinder- und Jugendhilfe längst über geeignete Instrumente. Ich habe einige davon genannt. Ich empfehle, sich nicht immer willkürlich einen Baustein eines Gesamtkonzepts eines anderen Bundeslandes herauszupicken, ohne zu schauen, ob dieser hier in Rheinland-Pfalz zu den bestehenden Konzepten passt. Zu guter Letzt muss ich noch darauf hinweisen, dass wir im Januar üblicherweise keine Haushaltsberatungen führen und der von Ihnen eingebrachte Antrag 165.000 Euro Kosten für ein solches Pilotprojekt bedeuten würde. Deshalb meine Frage: Warum überdenken Sie Ihren Antrag nicht noch einmal, und wir sprechen dann bei den Haushaltsberatungen und -verhandlungen über die Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe? Darüber würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
