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Damian Lohr

AfD 25.01.2024 Sitzungen 18/58

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Hinsichtlich der Antwort der Landesregierung auf die gegenständliche Große Anfrage lässt sich zunächst einmal feststellen, dass es erfreulich ist, dass sich die Zahl der erwerbstätigen schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen in den Jahren zwischen 2017 und 2021 von 39.193 auf 41.385 erhöht hat. Das sind zwar keine großen Sprünge, aber angesichts der wirtschaftlich schwierigen Situation insbesondere durch die pandemische Situation und ihre Auswirkungen ist das durchaus positiv. Weniger erfreulich hingegen ist, dass die Beschäftigungsquote des Landes Rheinland-Pfalz als inklusiver Arbeitgeber im Zeitraum zwischen 2018 und 2022 von 5,05 % auf 4,73 % geschrumpft ist. Das, obwohl das Land als Arbeitgeber nicht den gleichen wirtschaftlichen Zwängen unterliegt, wie dies bei anderen Arbeitgebern der Fall ist. Sicherlich ist es nachvollziehbar, wenn die Landesregierung in ihrer Antwort hierzu ausführt, dass es etwa im Bereich der Polizei schwieriger sei, schwerbehinderte Menschen einzusetzen. Allerdings erklärt das nicht ohne Weiteres, wieso es dem Land nicht gelingt, genauso viele schwerbehinderte Bewerber nachzubesetzen wie aus dem Dienst ausscheiden. Dass die Beschäftigungsquote des Landes zudem sinkt, während die Zahl der erwerbstätigen schwerbehinderten Menschen wächst, passt zudem nicht zu der Vorreiterrolle, in der sich das Land bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sieht. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass man sich zu einer Beschäftigungsquote von 6 % bekennt, wenn nicht einmal die Beschäftigungsquote von 5 % – wenn auch zugegebenermaßen nur knapp – erreicht wird. Unverständlich sind für uns zudem die doch sehr allgemein gehaltenen Ausführungen zu den Kommunen als inklusiver Arbeitgeber. Allein aufgrund der gegebenenfalls erforderlichen Zahlung der Ausgleichsabgabe sollten hierzu doch Daten zum Umfang der Kommunen als inklusiver Arbeitgeber vorliegen, die auch von der Fragestellung erfasst gewesen sein dürften. Auch die Antwort der Landesregierung zum materiellen und immateriellen Nutzen in Relation zu den Kosten, die immerhin benannt werden konnten, ist wenig aufschlussreich, wie auch die Bewertung der Erfolge des Landesbeschäftigungsprogramms. Die Einschätzung des Landes zur aktuellen Situation der Werkstätten für behinderte Menschen dahin gehend, dass einige Werkstätten in RheinlandPfalz bereits auf einem guten Weg seien, wenn es darum geht, ihren gesetzlichen Auftrag, Menschen für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu qualifizieren, umzusetzen, wollen wir nicht in Abrede stellen. Wirklich nachvollziehbare Anhaltspunkte, in welchem Umfang dies der Fall ist und wie sich das konkret in der Praxis darstellt, bietet die Antwort der Landesregierung allerdings nicht. Ähnlich sieht es hinsichtlich der einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber aus. Auch hier gestaltet sich die Antwort der Landesregierung reichlich allgemein. Diese allgemeine und oftmals wenig nachvollziehbare Beantwortung der Fragen zieht sich leider wie ein roter Faden durch die Antworten auf die vorliegende Große Anfrage. Dass Digitalisierung bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen einen wichtigen Beitrag leisten kann, ist ebenso wenig überraschend wie auch eine neue Erkenntnis. Allerdings macht diese Erkenntnis es angesichts der doch wahrnehmbaren Erfolge im Bereich der Digitalisierung während der pandemischen Situation umso unverständlicher, dass sich die Beschäftigungsquote des Landes in den vergangenen Jahren verschlechtert hat. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass sich aus den vorliegenden Antworten durchaus einige positive Entwicklungen erkennen lassen. Allerdings gibt es auch Schatten. Für die Inklusion am Arbeitsmarkt wird in Rheinland-Pfalz sicher einiges getan. Das lässt sich erkennen. Eine Bewertung, wie effektiv und effizient diese Instrumente sind, lässt sich anhand der Große Anfrage allerdings nicht nachvollziehen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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