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Karina Wächter

CDU 25.01.2024 Sitzungen 18/58

Frau Ahnen, vielen Dank für die Ausführungen. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) An der Stelle bin ich aber doch durchaus etwas irritiert; denn Sie tragen vor, dass der Vorbehalt der Nachprüfung nur gilt, wenn es nicht abschließend geklärt ist, aber das ist faktisch der Punkt. Wenn Sie an der Stelle sagen, das ist nicht zielführend und es ist nicht richtig, das tun zu können, dann sprechen Sie an dieser Stelle faktisch nicht nur mir die Kompetenz ab, sondern auch der Steuerberaterkammer, die sich ausdrücklich dafür eingesetzt hat. Da würde ich schon gerne von Ihnen hören, wie Sie dazu stehen und aus welchem Grund Sie auch das bei einer restriktiven Kammer, die sich ausdrücklich dafür einsetzt, auch die Vorteile zu genießen, – – – Worum geht es faktisch? Sie vertun sich nichts. Vielmehr führt es dazu, dass Sie Bürgerinnen und Bürgern auch ohne Einspruch die Möglichkeit geben, bei einer späteren verfassungswidrigen Gesetzgebung die entsprechenden Änderungen zu bekommen. Hinzu kommt, dass wir Bürokratie durch erheblich weniger Einspruchsverfahren etc. einsparen. Das heißt, weniger Bürokratie, weniger Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger, weniger Aufwand aufseiten der Steuerberater und faktisch auch in der Finanzverwaltung, was dann Ressourcen einspart, und es bleibt mehr Geld übrig.

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