Iris Nieland
Liebe Frau Kollegin Wächter, ich will es Ihnen gerne erläutern. Unser Antrag sagt nicht eindeutig, ob die Bescheide mit einem Vorläufigkeits- oder einem Vorbehaltsvermerk versehen sein sollen. Ich sage Ihnen warum. Das Finanzgericht hat, gut begründet, einfachrechtliche und verfassungsrechtliche Zweifel am Bundesmodell. Wir teilen diese Zweifel, und viele Bürger sehen das genauso. Ob nun mit einem Vorläufigkeits- oder einem Vorbehaltsvermerk, kann die Landesregierung im Rahmen ihres Verwaltungshandelns selbst entscheiden. Beide Vermerke haben ihre Vorteile, und in beiden Fällen werden die Bürger entlastet. Um diese Entlastung geht es uns. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
