Karina Wächter
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute über das Grundsteuerrecht, etwas für steuerrechtliche Feinschmecker. Es hat aber große Auswirkungen. Es betrifft viele Tausend Eigentümer und Mieter in unserem Land, und unter dem Strich geht es um viel Geld. Ich sage es daher vorab, eine mögliche – ich betone, eine mögliche – Verfassungswidrigkeit des neuen Grundsteuerrechts darf nicht zulasten unserer Bürgerinnen und Bürger gehen. (Beifall der CDU) Eine einfache und konkrete Lösung werde ich Ihnen dazu später aufzeigen. Zunächst möchte ich aber auf die Historie und die aktuelle Entwicklung eingehen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Es hat entschieden, dass bis zum 31. Dezember 2019 eine neue gesetzliche Regelung getroffen werden muss. Rheinland-Pfalz hat von der geltenden Öffnungsklausel nicht Gebrauch gemacht und sich für das Bundesmodell, das sogenannte Scholz-Modell, entschieden. Zum 1. Januar 2025 soll nun dieses neue Grundsteuergesetz gelten. Bereits in der von uns beantragten Anhörung wurden verfassungsmäßige Bedenken geäußert. Das Finanzgericht hat nun auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit von seiner Seite gegenüber den Grundsteuerwertbescheiden geäußert. Hier handelt es sich aber ausdrücklich um verschiedene verfassungsrechtliche Bedenken. Dabei stellte das Verfassungsgericht vor allem auf die ermittelten Bodenrichtwerte und die realitätsnahe Grundstücksbewertung als solche ab. Es geht aber auch um die Möglichkeit, einen niedrigeren Wert durch ein Gutachten nachweisen zu können. Uns ist durchaus bewusst, dass ein Teil dieser Bedenken genauso auch unseren Gesetzesvorschlag getroffen hätte. Worum geht es aber jetzt und heute? – Es geht darum, die Bürgerinnen und Bürger mit einem möglicherweise verfassungswidrigen Gesetz nicht weiter zu belasten. Was bedeutet also dieses Urteil konkret? – Ja, das Urteil des Finanzgerichts hat zunächst über den Einzelfall hinaus noch keine Auswirkung. Dennoch bekommen Tausende Haushalte ihre Grundsteuerbescheide, und genau die können falsch sein. Genau deswegen gehen viele Menschen gegen die Grundsteuerwertbescheide vor, um bis zu einer etwaigen Entscheidung des Bundesfinanzhofs ihre Rechte zu sichern. (Beifall der CDU) Das bedeutet: zusätzliche Bürokratie, zusätzlicher Verwaltungsaufwand und Verschwendung wertvoller Ressourcen, einmal auf der Seite der Bürgerinnen und Bürger, bei Steuerberatern, aber genauso auch aufseiten der Finanzverwaltung. Dafür braucht es eine Lösung, und genau hier muss gehandelt werden. (Beifall der CDU) Was können wir also tun? – Liebe AfD, da komme ich gerne auf Sie zu sprechen. Sie haben ein Thema aufgeschnappt. Die Formulierung des Antrags lässt mich vermuten, dass es sich um einen Schnellschuss handelt und Sie die Thematik inhaltlich nicht ganz überblickt haben; (Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) denn im Antrag lesen wir erst von Vorläufigkeit, dann lesen wir von einem Vorbehalt, und am Ende fordern Sie die Einführung eines Vorläufigkeitsvermerks. (Abg. Steven Wink, FDP: Drei verschiedene Paragrafen!) Dabei hält eine Vorläufigkeit einen Bescheid nur punktuell offen. Es hilft nur in Bezug auf diesen einzigen kleinen, detaillierten Punkt. Hier ist die Sachlage aber ausdrücklich eine andere. Es besteht eine Vielzahl an verfassungsrechtlichen Bedenken. Das zeigt, Sie haben offenbar keine Ahnung. Es fehlt Ihnen an dieser Stelle an Fachexpertise. Genau deswegen lehnen wir den Antrag ab. (Beifall der CDU) Richtig ist, dass an dieser Stelle gehandelt werden muss. Daher jetzt zu einer passgenauen Lösung im Sinne der Menschen in unserem Land, und diese gibt es. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen einen Vorbehaltsvermerk. Ein Vorbehalt führt nämlich dazu, dass der Bescheid vollumfänglich offenbleibt und eine Änderung jederzeit möglich ist. Sollte der BFH also höchstrichterlich die verfassungsrechtlichen Bedenken teilen, so wäre mit einem Vorbehalt eine Änderung möglich, ohne dass weiterhin Einspruch eingelegt werden muss. (Beifall der CDU) Das heißt, weniger Bürokratie und letztlich mehr Gerechtigkeit in der Steuerfestsetzung, und damit ist es dann auch ganz im Sinne der Menschen in unserem Land. Sehr geehrte Damen und Herren, unser Vorschlag wäre eine Win-win-Situation. Was müssen wir also tun? Erstens: Sorgen Sie dafür, dass ab sofort ein Vorbehaltsvermerk in den noch zu erlassenden Bescheiden über den Grundsteuerwert zur Hauptfeststellung 1. Januar 2022 aufgenommen wird. (Glocke des Präsidenten) Zweitens. Wirken Sie darauf hin, dass im Fall der Verfassungswidrigkeit auch Bescheide geändert werden können, die bislang nicht mit einem Einspruch angefochten wurden. Es kann nicht sein, dass in einem solchen Fall Bürgerinnen und Bürger in den nächsten Jahren in einer verfassungswidrigen Festsetzung verharren. Das ist im Sinne der Menschen in unserem Land. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
