Andy Becht
Werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Danke, Hohes Haus, auch für das Lokalkolorit. Ich bin froh, dass ich heute schon „Bellem“ und „Rilze“ erwähnt habe, sonst wäre der ländliche Raum hier vielleicht ganz unter die Räder gekommen. (Heiterkeit der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Jede Kommune hat ihre eigene Lebenswirklichkeit und ihren eigenen Gestaltungshorizont. Diesem Element wollten wir mit der Übertragung dieser Kompetenzen vonseiten der Landesregierung nachkommen. Die Lebenswirklichkeit kann eine individuelle Gestaltung sein im ländlichen Raum oder in der Stadt, kann eine gute Anbindung zum ÖPNV sein, kann aber auch eine kluge Planungsentscheidung sein, wie man gerade jetzt, gefördert von dem Impuls „Innenstädte der Zukunft“, Städte neu aufteilt. Im Zuge dessen kann dann auch eine Kommune, eine kommunale Selbstverwaltung Parkräume anlegen, Parkräume bewirtschaften und entsprechende Entscheidungen treffen, auch Anwohnerparken mit Gebühren zu versehen. Das ist dann eine Entscheidung des Ob und die Entscheidung der Höhe, wie das geschehen soll. Da liegt die Hoheit sehr wohl bei den Kommunen. Ich würde jetzt nicht ein Demokratiedefizit herbeibeten, das es nicht gibt. Ich möchte einfach einmal daran erinnern, wenn wir schon in der Juristerei sind, dass Gemeinderäte und Stadträte von der Staatsorganisation her ohnehin Teil der Verwaltung sind. Wir haben diese Gewaltenteilung gar nicht, wie wir sie hier in diesem Hohen Hause miteinander pflegen. (Beifall des Abg. Steven Wink, FDP, sowie bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was auch zu beachten ist, ist, dass die wesentliche Entscheidung, wo Parkgebühren erlassen werden sollen, beim Rat liegt. Die Planungshoheit ist gerade das Wesen der kommunalen Selbstverwaltung, den Stadtraum zu überplanen und zu sagen, hier machen wir das Konzept, dort machen wir das. Dort, wo ein Anwohnerparken gewünscht ist, geht dann ein Handlungsbefehl an die Exekutive, weil das eine hoheitlich beliehene Aufgabe und eben keine Selbstverwaltungsaufgabe ist. Das ergibt sich automatisch aus gesetzlichen Kontexten, die ich aber auch gerne noch einmal erläutern kann. Fakt ist, neben diesem Element der Planungshoheit, selbst wenn man Ihrer Meinung folgen würde – jetzt machen wir ein bisschen Jura –, man könne es freigebig einfach als Satzung verteilen, haben wir immer noch ein kommunales Abgabengesetz, das genau wie bei einer Gebührenordnung der Exekutive auch für die KAG-Bewertung Äquivalenz, Adäquanz und Kostendeckungsprinzip braucht. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Jetzt schalten sie ab, hören nicht mehr zu!) Das heißt, wenn die Berechnungen stimmen, dass der öffentliche Parkraum X kostet, dann kann die Gebühr, ob sie jetzt als Satzung oder als Rechtsverordnung geregelt ist, nicht unter diesem Satz liegen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sie sollten einmal zuhören!) In jedem Fall haben sie den Rechnungshof oder im Falle einer Klage entsprechende negative Urteile am Hals. Deswegen ist es auch ein bisschen eine Scheindebatte, schade. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass wir hier mit großen demokratischen Argumenten und Defiziten in einer eigentlich eher technischen, staatsorganisatorischen Fragestellung aufwarten, wird eigentlich der Sache nicht gerecht. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Übrigen, wenn wir schon in dem Bereich sind, ich möchte es dann ausführen, weil es mir ein Anliegen ist, weil natürlich die Landesregierung alles andere wollte als hier Demokratie und Teilhabe zu verringern. Im Gegenteil, es ging darum, den Impuls zu setzen, wie ich auch zitiert wurde, der Gemeinderat bestimmt nach der Gemeindeordnung die Richtlinien der Verwaltung, die Richtlinien des verwaltungstechnischen Geschehens. Das ist ein Grundrecht aus der Kommunalverfassung in der Gemeindeordnung. Was man nicht vergessen darf, der Amtschef der Gemeinde ist der Bürgermeister. Der wird in Rheinland Pfalz zum Glück direkt vom Volk gewählt. Es ist auch ein Thema der politischen Auseinandersetzung im Vorfeld von Wahlen, wie man solche Verwaltungsfragen angehen will. Insoweit haben wir eine durchgehende Legitimation auch dieser Rechtsfragen. Ich kann nicht erkennen, wie man das so aufblähen kann, dass man sagt, hier liegt ein Demokratiedefizit vor. Das ist eine technische Frage, auf die ich auch redlich eingehen möchte. Insoweit wurde alles gesagt. Wir haben mit dieser Übertragung keine Option in § 6 a Abs. 5 a, dass man die Ermächtigungsgrundlage außer Acht lassen könnte. Die Übertragung der Legitimation auf die Räte bedeutet, dass die Gebührenordnung als Satzung und nicht als Rechtsverordnung erlassen werden würde. Die Ermächtigungsgrundlage sieht dies einfach nicht vor. Eine Übertragung der Ermächtigung erfolgt vielmehr auf die örtliche oder die untere Straßenverkehrsbehörde, die auch für andere verkehrsrechtliche Fragen zuständig ist. Deswegen sind wir hier gebunden. Die unterschiedlichen Anforderungen, die das Grundgesetz an Rechtsverordnungen und Satzungen stellt, schließen auch aus, dass bei der Weiterübertragung einer Verordnungsermächtigung auf Gemeinden an die Stelle einer subdelegierten Rechtsverordnung eine gemeindliche Satzung tritt. Das Bundesverwaltungsgerichtsurteil wurde erwähnt. Es handelt sich um Verwaltungsgebühren. Sie knüpfen an die Amtshandlungen an, das heißt an die straßenverkehrsbehördliche Anordnung von Parkmöglichkeiten für Bewohner. Damit ist gerade kein Raum für eine Satzung. Es ist die Amtshandlung, an die diese Gebührenerhebung angebunden ist. Bei der Beteiligung der Räte haben wir auch noch etwas gesehen. Das ist der letzte Punkt. Die Beteiligung der Räte ist inkludiert im Gesetz, sodass neben diesen ganzen generellen Erwägungen sogar prozedural vorgesehen ist, dass Eingriffsmöglichkeiten bestehen. Also bitte, wenn man jetzt einmal sieht, dass Kommunen aus einer Einheit zwischen Verwaltung und dem Rat bestehen, sollte man sich doch insoweit zutrauen können, dass es im Dialog gelingen wird, hier gute und faire Lösungen zu finden. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
