Dr. Lea Heidbreder
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Parken und das Thema „Parkgebühren“ sind vor Ort immer ein hochemotionales Thema. Es scheiden sich die Geister über die Notwendigkeit von Parkplätzen oder über die Frage von Parkgebühren, ob diese nach Größe des Autos oder nach Einkommen der Autobesitzenden gestaffelt werden sollen. In vielen Räten im Land wird darüber diskutiert. Das ist gut so; denn die kommunalen Räte sollen bei der Festsetzung der Gebühren gehört und deren Einwände berücksichtigt werden. So schreibt es die Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für die Festsetzung der Parkgebühren vor. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Allerdings gibt es keinen rechtlichen Spielraum, wer die Höhe der Gebühren festlegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 13. Juni 2023 klargestellt, die Gebührenordnung für die Festsetzung der Parkgebühren muss als Rechtsverordnung erlassen werden und nicht als Satzung. Es handelt sich um Verwaltungsgebühren, deren Anordnung den Straßenverkehrsbehörden, den Verwaltungen obliegt. Die Landesregierung kann diese Entscheidung nicht ignorieren. Die Kommunen in Rheinland-Pfalz müssen mit diesem Urteil umgehen. Das Urteil gilt auch für die Freien Wähler in Koblenz, die sich, so scheint es zumindest beim Lesen des Antrags, damit sehr schwertun. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass von Parkgebühren sind klar. Deshalb möchte ich die verbleibende Zeit nutzen, um darzustellen, wieso angemessene Parkgebühren sinnvoll, vor allem gerecht sind und warum es daher gut ist, dass die Kommunen mit der Landesverordnung die Möglichkeit haben, die Gebühr für das Bewohnerparken anzuheben. (Zuruf der Abg. Anette Moesta, CDU) Ein Parkplatz mit seinen 12 m2 ist manchmal größer als ein Kinderzimmer, Platz, der im öffentlichen Raum auch für andere Dinge genutzt werden könnte, zum Spielen, zum Verweilen oder für einen Spaziergang. Während man für einen privaten Parkplatz häufig über 100 Euro im Monat an Miete zahlen muss, kostete ein Parkplatz im öffentlichen Raum mit einem Bewohnerparkausweis vor der Verordnung gerade einmal 0,08 Euro am Tag; denn die Gebühren für das Bewohnerparken waren auf 30,70 Euro gedeckelt. Deshalb ist es gut, dass wir mit der Verordnung diesen Deckel aufgehoben haben. Diese Gebühren decken bei Weitem nicht die Kosten, die eine Kommune für die Herstellung und Pflege eines Parkplatzes aufwenden muss. Bau und Instandsetzung von Parkplätzen sind freiwillige Leistungen der Kommunen. Die Kosten trägt die Allgemeinheit, auch all diejenigen, die einen privaten Stellplatz zu Hause haben oder diejenigen, die kein Auto besitzen. Dabei gibt es steigende Boden- und Mietpreise in den Städten. Mit der Möglichkeit, die Gebühren für das Bewohnerparken anzuheben, werden die Kommunen finanziell entlastet. Die Kommunen bekommen die Möglichkeit, den öffentlichen Raum gerechter und nachhaltiger zu verteilen. Viele Städte in Rheinland-Pfalz haben davon Gebrauch gemacht, Kaiserslautern, Bad Kreuznach, Trier oder Ludwigshafen. Kommunen haben die Möglichkeit, die Gebühren nach Größe des Autos zu staffeln und damit Menschen mit kleineren Autos zu entlasten oder Sonderregelungen für Carsharing oder E-Autos festzulegen. In Städten, in denen die Parkgebühren angehoben wurden, zeigt sich nicht nur für die Kommunen, sondern auch für die Autofahrenden ein positiver Effekt. Man findet besser einen Parkplatz. Ganz viele, so zeigen es die Erfahrungen aus Landau, entdecken plötzlich ihre Garagen wieder. Spannenderweise steigen mit höheren Parkgebühren die Anmeldungen von Sperrmüll in den Städten, weil viele ihre Garagen leerräumen. Das ist ein positiver Effekt für alle; denn all diejenigen, die wirklich auf ein Auto angewiesen sind, finden damit schneller einen Parkplatz. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Liebe Kollegin der CDU, wenn Sie das Thema „Gestaltungsspielraum für die Kommunen“, das Thema „Tempo 30“ ansprechen, dann muss ich ganz klar sagen, Sie machen sich damit unglaubwürdig. Es waren die CDU-geführten Bundesländer, die die Straßenverkehrsgesetze im Bundesrat abgelehnt haben. Sie haben dagegen gestimmt, dass die Kommunen bei Tempo 30 mehr Freiheiten bekommen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau so!) Den Antrag der FREIEN WÄHLER werden wir aus den eingangs genannten formalen Gründen ablehnen. Ich bin dennoch froh, dass wir das Thema heute im Landtag aussprechen können; denn Parkgebühren können zu einer echten Entlastung der Kommunen, zur Entspannung der Parksituation und zu einer gerechteren Aufteilung des öffentlichen Raums führen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
