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Stephan Wefelscheid

FREIE WÄHLER 25.01.2024 Sitzungen 18/58

Hui!) Worum geht es überhaupt? – In Koblenz wurden die Anwohnerparkgebühren erhöht. (Abg. Joachim Paul, AfD: Dramatisch! Dramatisch!) Nicht schön, aber die Verwaltung hat so entschieden. Ich äußere mich jetzt nicht dazu, (Abg. Joachim Paul, AfD: Klar, weil das sonst peinlich wäre!) wie sozial oder nicht sozial, ökologisch oder nicht ökologisch ich das finde. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Das hat LipinskiNaumann gemacht!) Ich rede jetzt nur zu dem Verfahren. Die Freien Wähler hätten es gerne gehabt, dass das nicht die Verwaltung alleine entscheidet, sondern die Entscheidung im Rat getroffen wird. Dann hätte man nämlich dagegenstimmen können und hätte möglicherweise Sympathiepunkte dafür bekommen. Warum nenne ich jetzt diesen Antrag populistisch? – Weil es einfach überhaupt nichts mehr mit effektiver Problemlösung zu tun hat, wenn ein Jurist wie Herr Wefelscheid, der es eigentlich wissen sollte, hier im Landtag etwas beantragt, das rechtlich überhaupt nicht geht. (Vereinzelt Beifall bei der SPD und Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Ermächtigungsgrundlage für die Gebührenordnung ist das Straßenverkehrsgesetz, ein Bundesgesetz. Dieses sieht vor, dass die Landesregierungen die kommunalen Verwaltungen ermächtigen können, Gebührenordnungen zu beschließen, aber nicht die Räte. Die können nämlich keine Gebührenordnung beschließen, sondern nur Satzungen. Das klingt jetzt vielleicht ein bisschen akademisch. Gebührenordnungen erlassen Verwaltungen; Räte erlassen Satzungen. Wie gesagt, das ist vielleicht etwas zu kompliziert, (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aber Herr Wefelscheid als Jurist kennt diesen Unterschied 100%ig. Das ist den FREIEN WÄHLERN aber egal. Hauptsache mal versucht, und dann kann man so tun, als hätte man Politik gemacht. (Beifall bei der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu gibt es auch eine einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni 2023, also noch gar nicht lange her, und Sie haben sie sogar zitiert, Herr Wefelscheid. Ich hätte jetzt hier eigentlich sagen wollen, es ist eine Schande, dass Sie die nicht kennen, aber Sie kennen sie und machen trotzdem diesen Antrag hier im Landtag. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Das finde ich jetzt überhaupt nicht mehr verständlich. So, und jetzt noch einmal inhaltlich: Auch wenn es eben nicht geht, dass die Räte das beschließen, können natürlich die Verwaltungen die Räte trotzdem einbeziehen. In Ludwigshafen ist das zum Beispiel geschehen. Da hat der Stadtrat die Gebührenerhöhung beschlossen. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Aha! So, so, beschlossen in Ludwigshafen!) In Koblenz sind natürlich im Haushalts und Finanzausschuss die Fraktionen auch an den Beratungen beteiligt worden. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, das stimmt! Es wurde daraufhin sogar noch verändert!) Es besteht also überhaupt kein Transparenzproblem. Zu guter Letzt ergibt es Sinn, dass es Entscheidungen gibt, die zum laufenden Geschäft einer Verwaltung gehören und nicht im Stadtrat beschlossen werden. Dazu gehören nicht nur Anwohnerparkgebühren, sondern auch ganz normale Parkgebühren, Gebühren für Personalausweise oder für Reisepässe und sonstige Verwaltungsgebühren. Kommunale Räte sind nun einmal Ehrenämter. Wir können sie nicht für alles und jedes in die Pflicht nehmen. Dann wären Kommunalverwaltungen einfach überhaupt nicht mehr handlungsfähig. Aus all diesen Gründen lehnen wir diesen Antrag ab und freuen uns schon darauf, was Sie, Herr Wefelscheid, aus dem nächsten Koblenzer Stadtrat am Donnerstag wieder hier in den Landtag tragen werden. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER – Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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