landtag-rlp.de ↗

Peter Stuhlfauth

AfD 24.01.2024 Sitzungen 18/57

Sehr geehrte neue Präsidentin, meine Damen und Herren! Der hier von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf ist das Produkt des auf Bundesebene im vergangenen Jahr verabschiedeten und auf die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 zurückzuführenden Hinweisgeberschutzgesetzes, das im vergangenen Mai unter höchst fragwürdigen Umständen – man könnte auch demokratieunwürdigen Umständen sagen – in einem Vermittlungsausschuss zusammengemauschelt worden und kurz darauf in Kraft getreten ist. Auch inhaltlich ist das Gesetz, mit Bekanntem vielfach erörtert, höchst fragwürdig. Unter dem Feigenblatt, ein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern und aufrechten Hinweisgebern von Korruptionsfällen auf den Weg zu bringen, hat die Ampelregierung auf Bundesebene mit Unterstützung der CDUBundestagsfraktion ein Gesetz verabschiedet, das den ehrbaren Grundgedanken in ein groteskes Denunziationsgesetz für Hobbyblockwarte und Steuerspitzel pervertiert hat. Zuträger gab es in Betrieben und Behörden schon immer, meistens von links. Jetzt werden sie staatlicherseits gezüchtet und dazu noch gelobt. Dieses Gesetz birgt das Potenzial, in Betrieben wie Behörden den kollegialen Zusammenhalt zu zerstören und das Betriebsklima nachhaltig zu schädigen. Künftig ist man unter Kollegen immer mit der Frage konfrontiert, was kann ich noch sagen, was wird möglicherweise schon als falsch oder angreifbar gewertet, was interpretiert mein Kollege oder Vorgesetzter bereits als kriminell, wann werde ich angezeigt, welche Konsequenzen drohen mir? Dieses Gesetz destabilisiert gesellschaftliche Verbindungen, zerstört Vertrauen und weckt Erinnerungen an den längst begraben geglaubten Stasistaat des vergangenen Jahrhunderts. Nun beschäftigt sich der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf natürlich nicht mit den eigentlichen Inhalten des Gesetzes, sondern lediglich mit der rechtlich erforderlichen Umsetzung der EU-Richtlinie für den kommunalen Bereich. Insofern trifft die Landesregierung an den Inhalten des Hinweisgeberschutzgesetzes keine direkte Schuld, sie folgt lediglich den gesetzlichen Erfordernissen. Da wir es aber bereits auf Bundesebene nicht mit unserem demokratischen Gewissen vereinbaren konnten, das umstrittene Hinweisgeberschutzgesetz in seiner nun gültigen Form auf den Weg zu bringen, werden wir auch auf Landesebene keine Unterstützung für die weitere Umsetzung dieses Machwerks aufbringen. Wir lehnen daher den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Alle Reden von Peter Stuhlfauth Protokoll ↗