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Gordon Schnieder

CDU 24.01.2024 Sitzungen 18/57

Mach das!) – Einen Moment dann doch bitte. Eigentlich passen wir heute nur EU-Recht, das bereits im letzten Jahr in Bundesrecht umgewandelt wurde, landesrechtlich an. Dennoch möchte ich ein paar wenige Sätze dazu sagen. Nach den Enthüllungen von Edward Snowden – ich weiß, jetzt greife ich auf und zitiere den größtmöglichen Fall, der eingetreten ist, wir alle kennen ihn, die Spionageaffäre, die NSA-Affäre – hat die EU 2019 gesagt, wir müssen eine entsprechende Richtlinie verfassen, um Mindeststandards für den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern festzulegen, im letzten Jahr, ich sagte es, im Bundestag und Bundesrat beschlossen, was dann auch Folgen für uns hier im Land Rheinland-Pfalz hatte. Der Bund jedoch kann nicht als Bundesgesetzgeber direkt auf unsere Kommunalbereiche und Kommunalverwaltungen zugreifen. Deshalb müssen und werden wir das heute als Land Rheinland-Pfalz machen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Man muss dazu sagen, es gibt im Übrigen keine Alternative; denn dieses Unionsrecht ist bindend vorgegeben. Es dient dazu, dass es interne Meldestellen im kommunalen Bereich gibt. Ich möchte betonen, dass der vorliegende Gesetzentwurf von uns Ampelfraktionen einen gewissen Gestaltungsspielraum ausnutzt. Somit versuchen wir, es möglichst kommunalfreundlich zu gestalten. Gemeinden, die mehr als 10.000 Einwohner oder mehr als 50 Beschäftigte haben, sind betroffen. Mehrere Gemeinden können sich zusammenschließen in einer solchen Meldestelle, oder auch ein Kreis kann dies zentral tun. Die dritte Möglichkeit ist, man kann sich Dritter, Anwälte, bedienen, die dies für einen erledigen. Hier sieht man, dass wir landesseitig versucht haben, schmale und möglichst leichte Umsetzungen zu gewährleisten. Man kann zu dieser EU-Richtlinie stehen wie man will, aber sie greift aus meiner Sicht schon eine Situation auf, die in den zurückliegenden Jahren unbefriedigend war; denn meist war es in der Realität so, dass Beschäftigte in Unternehmen oder in öffentlichen Verwaltungen Verstöße zwar gesehen und auch festgestellt haben, aber dies aus Mangel an Schutz ihrer eigenen Person oder aufgrund von Konsequenzen, Beförderung etc. – ich brauche das nicht aufzuführen –, nicht gemeldet haben. Deshalb ist es wichtig, dass es klare Strukturen innerhalb der Verwaltung gibt. Hierbei geht es nicht darum, irgendjemanden anzuschwärzen oder zu verraten – auch das will ich noch einmal deutlich sagen –, nein, es geht um klare Zuständigkeiten, Prozesse und Ansprechpartner, dass man weiß, wo kann und muss ich diese melden. Abschließend – ich habe es gesagt, ich mache es kurz –, aus diesem Grund haben wir uns auch als Ampelfraktionen damit befasst: Was machen wir landesseitig? – Wir haben entschieden, für den Fall von Meldungen und Offenlegung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz durch unmittelbare oder mittelbare Landesbeamtinnen und Landesbeamte eine ausdrückliche Befreiung von der Verpflichtung zur Einhaltung des Dienstwegs einzuführen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP –

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