Katharina Binz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist es uns möglich, für die Kommunen auch im Jahr 2024 einen klaren, einen soliden finanziellen Planungsrahmen zu schaffen für die kosten- und auch ressourcenintensive Verstärkung der kommunalen Fluchtaufnahme. Nach den im Gesetzentwurf eingebrachten Änderungen werden die rheinlandpfälzischen Kommunen vom Land zeitnah nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung mit zusätzlichen Sondermitteln in Höhe von 267,2 Millionen Euro gezielt und substanziell unterstützt. Das ist – das ist mir auch noch einmal ganz wichtig zu betonen – zusätzliches Geld. Das sind zusätzliche Mittel zu den sowieso geplanten Aufwendungen, gesetzlich fixierten Aufwendungen nach dem Landesaufnahmegesetz. Wenn wir das zusammennehmen, was wir dafür kalkuliert haben, für dieses Jahr mit den 267 Millionen Euro, dann sind es insgesamt 317,6 Millionen Euro, die wir kalkulieren, die wir über das Landesaufnahmegesetz im Jahr 2024 an unsere Kommunen ausschütten. Das ist wirklich ein sehr, sehr starkes Paket, um den Kommunen finanziell in diesem Jahr eine gute Unterstützung zukommen zu lassen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt Beifall bei der SPD sowie Beifall des Abg. Philipp Fernis, FDP) Ich will noch einmal ganz kurz die Bestandteile skizzieren. Das ist einmal die über den neuen § 3 c bereitgestellte Landespauschale in Höhe von 200 Millionen Euro. Das ist reines Landesgeld, die das Land in diesem Jahr den Kommunen für die Kernbereiche der Aufnahme und Unterbringung und – es ist eben schon gesagt worden, sehr wichtig – natürlich auch für die kommunale Integrationsarbeit zur Verfügung stellt. 131 Millionen Euro, also rund zwei Drittel dieser Landespauschale, werden auf der Basis eines einwohnerbezogenen Schlüssels verteilt und weitere 65,7 Millionen Euro, also rund ein Drittel, werden unter Berücksichtigung der Verteilung der Vertriebenen aus der Ukraine verteilt, da sich diese nach wie vor in den Kommunen sehr, sehr unterschiedlich darstellt. Ebenso festgehalten ist, dass es eine angemessene Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände geben muss. Daneben – darauf bezieht sich eben auch der Änderungsantrag, über den ich mich sehr, sehr freue – wird es auch im Jahr 2024 eine Unterstützung für die Standortkommunen der Aufnahmeeinrichtungen des Landes geben. Dafür stehen in diesem Jahr ganze 3 Millionen Euro bereit. Das sind 1,4 Millionen mehr, als das im letzten Jahr der Fall war. Mit dem heute von den Fraktionen eingebrachten Änderungsantrag ist es uns möglich, dass diese AfA-Pauschale, wie wir sie nennen, auf zwei Tranchen aufgeteilt wird zur Auszahlung zu je 1,5 Millionen Euro. Das ermöglicht es uns, im weiteren Verlauf des Jahres eventuell neu hinzugekommene Standorte mit dieser Pauschale zu bedenken. Die Summe von 3 Millionen Euro zeigt, wir können die jetzigen Standorte auf jeden Fall jetzt schon in der Höhe des letzten Jahres unterstützen, und es wird am Ende wahrscheinlich für alle ein bisschen mehr geben. Insgesamt also ein Gesetzentwurf, der einmal mehr beweist, das Land steht in dieser sehr herausfordernden Situation der Fluchtaufnahme ganz nah an der Seite der Kommunen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
