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Susanne Müller

SPD 24.01.2024 Sitzungen 18/57

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute erneut das Landesaufnahmegesetz. Der Grund für die heutige Aussprache ist ein Änderungsantrag der Ampelkoalition in Bezug auf die Auszahlungsmodalitäten der Aufnahmeeinrichtungen, auf die ich gleich eingehen werde. Wir wollen das Landesaufnahmegesetz ändern, um den außerordentlichen Herausforderungen der Kommunen bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration von geflüchteten Menschen Rechnung zu tragen. Es liegt in unserem gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass die Integration der vielen schutzsuchenden Menschen, die in Rheinland-Pfalz Aufnahme gefunden haben, gelingt. Dafür werden ausreichende finanzielle Mittel benötigt, auf die sich die Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November letzten Jahres geeinigt hat. Der Bund wird sich stärker als bisher finanziell an den Kosten der Fluchtaufnahme beteiligen und künftig ein sogenanntes atmendes System einsetzen, das heißt, eine Pro-Kopf-Pauschale pro geflüchteter Mensch. Der Bund möchte diese jährliche Pauschale in Höhe von 7.500 Euro pro Asylerstantragsteller zahlen. Diese Pauschalzahlung ersetzt ab dem Jahr 2024 die bisherigen Pauschalen. Um den großen Kraftanstrengungen der Kommunen Rechnung zu tragen, sind im Jahr 2024 267,2 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für die kommunale Fluchtaufnahme vorgesehen. Davon werden 200 Millionen Euro durch eine Änderung des Landesaufnahmegesetzes zur Verfügung gestellt, Gelder, die im Haushaltsentwurf für besondere Herausforderungen infolge des UkraineKrieges eingeplant waren. Das ist ein Vorhaben, das Humanität und Ordnung ins Zentrum stellt sowie den Kommunen und den handelnden Personen Handlungs- und Planungssicherheit vermittelt. Es setzt an anderer Stelle Mittel frei. Der Bund wird in diesem Jahr einen Abschlag von 1,75 Milliarden Euro bezahlen. Der rheinland-pfälzische Anteil wird exklusiv, als sogenannte UMAPauschalen, an die Kommunen weitergegeben. Diese werden spitz abgerechnet. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Änderung des Landesaufnahmegesetzes stehen damit für das Jahr 2024 insgesamt 317,6 Millionen Euro für die kommunale Fluchtaufnahme zusätzlich zu weiteren Erstattungsregelungen und den regulären Erstattungen des Landes zur Verfügung. Ich komme zu unserem Änderungsantrag. Dieser beinhaltet eine Ergänzung des § 3 c, in dem es um die Zahlungsmodalitäten für die Aufnahmeeinrichtungen geht. Durch eine Änderung des Paragrafen wird die Auszahlung der Mittel für die Standorte von Aufnahmeeinrichtungen des Landes in Höhe von 3 Millionen Euro auf zwei Tranchen aufgeteilt. Die erste Zahlung in Höhe von 1,5 Millionen Euro erfolgt demnach innerhalb von zehn Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes, um die bestehenden Standorte von Aufnahmeeinrichtungen unmittelbar, aber auch zeitnah zu stärken. Die Zahlung der zweiten Tranche in Höhe von 1,5 Million Euro erfolgt spätestens bis zum 30. November 2024. Dies stellt bei dem hochdynamischen Aus- und Aufbau der Aufnahmeeinrichtungen sicher, dass alle AfA-Standorte tatsächlich von der AfA-Pauschale profitieren werden. Diese Änderung und Flexibilisierung begrüßen wir ausdrücklich und empfehlen eine Annahme des Antrags. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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