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Michael Ebling

13.12.2023 Sitzungen 18/55

Danke schön, Herr Präsident! Herr Abgeordneter Junk, ich wiederhole mich, aber ich muss es offensichtlich tun. Die genannten und zitierten kommunalen Spitzenverbände wiederholen es nicht falsch, weil nach dem Gespräch sowohl der Landkreistag, als auch der Städtetag gesagt haben, die Auslegung, die ich hier schon dargelegt habe, ist eine zutreffende. Für Sie wiederhole ich sie gerne noch einmal. § 26 des Landesfinanzausgleichsgesetzes – darauf beziehen Sie sich – enthält eine Vorrangregelung allein in Bezug auf die Mittel der Zweckzuweisung aus dem kommunalen Finanzausgleich. Das war eine Gesetzesänderung, die genau diese Technik machen sollte, um überhaupt noch die Möglichkeit zu geben, dass neben der Zuweisung aus der Feuerschutzsteuer auch allgemeine Zuweisungen aus dem KFA möglich geworden sind. Ihre Logik bedeutet, Sie möchten, dass es künftig keine allgemeinen Zuweisungen mehr gibt. Das wäre für die Kommunen ein sehr schädlicher Weg. Deswegen würden wir den nicht aufgreifen, nicht verfolgen, und deswegen habe ich nicht den Eindruck, dass ihn die kommunalen Spitzenverbände in Gänze nach wie vor vertreten. Vielleicht habe ich Sie heute überzeugt, so wie wir die Geschäftsführung des Städtetags und des Landkreistags überzeugen konnten. Noch ist es nicht zu spät, Herr Abgeordneter Junk. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Protokoll ↗