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Philipp Fernis

FDP 13.12.2023 Sitzungen 18/55

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Beitrag von Bollingers Resterampe – um mich an den Kollegen Schnieder anzulehnen – war dermaßen daneben, dass sich in der Tat die Auseinandersetzung damit an dieser Stelle völlig erübrigt. Das ist schön, dann kann man etwas zur Sache sagen. (Beifall der SPD sowie des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Es ist ein seltenes Ereignis, dass ein Gesetzentwurf in der Anhörung solch eine breite Zustimmung findet wie hier, als wir im Innenausschuss darüber gesprochen haben, und offensichtlich auch Fachleute sagen, hier wird ein Schritt in die richtige Richtung gegangen. Vieles, was wir heute gehört haben, Herr Kollege Junk, sind andere Schritte, über die man sicherlich auch hier wird diskutieren müssen. Ich will aber ganz kurz dann doch auf Ihren Entschließungsantrag eingehen, weil die Landesregierung in dem Entschließungsantrag zu einer Reihe von Dingen aufgefordert wird, die hier im Parlament unsere Aufgabe wären. Was in dem Entschließungsantrag gefordert wird, sind ausschließlich gesetzliche Regelungen. Deswegen ist das etwas, bei dem ich nicht ganz verstehen kann, warum man einen Entschließungsantrag macht und nicht sagt: Jetzt legen wir es einmal konkret vor. Ich habe eine Vorstellung, warum die CDU-Fraktion nicht konkret einen Gesetzesvorschlag vorgelegt hat, in dem das alles drinsteht, und zwar weil sie sich dann natürlich wieder dem Problem ausgesetzt gesehen hätte, dass sie die Frage der Kosten im Gesetzentwurf – das gehört sich nun einmal so – beantworten müsste, und wenn man das seriös macht, müsste man das mit einer Gegenfinanzierung versehen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!) Da ist ein Entschließungsantrag leicht. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Er ist aber eben kein konkretes Angebot. Es geht darum – das haben die Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen hier schon angesprochen, und wir haben es in der ersten Runde schon mit breiter Zustimmung im Hause debattiert –, dass Beamtinnen und Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst auch außerhalb von Einsatz- und Leitstellen künftig die abgesenkte Ruhealtersgrenze genießen dürfen. Das ist ein Schritt, der deswegen notwendig ist, weil wir regelmäßig signalisiert bekommen, dass es schwieriger ist, geeignete Beamtinnen und Beamte für diese Funktionen zu gewinnen oder sie in diesen Funktionen zu halten. Wir haben hier, gerade auch im Zusammenhang mit der Ahrtalflut, häufiger über die LFKA, über das Thema „Personalgewinnung“ und über das Thema „Ausbildungs- und Fortbildungskapazitäten“ dort gesprochen. Natürlich ist es ein Schritt, den Dienst dort etwas attraktiver zu machen. Das Gleiche gilt für das Thema „Abschiebehaft“. Es war nicht so ganz erklärbar – muss man ehrlich sagen –, warum in der Vergangenheit die entsprechende Gewahrsamseinrichtung anders behandelt wurde als die Justizvollzugseinrichtung, obwohl man in beiden Einrichtungen mit den Belastungen des Schichtdienstes zu tun hat. Ja, in der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige hat man es nicht mit Straftätern zu tun, aber es geht primär bei der herabgesetzten Altersgrenze nicht um die Belastung durch den Umgang mit Straftätern, sondern um die besonderen Belastungen, die Schichtdienst nun einmal mit sich bringt. Dann ist es sachgerecht, eine entsprechende Gleichstellung mit anderen Diensten des Landes, in denen Schichtdienst geleistet wird, herbeizuführen. Weil es hier in der Debatte eingeworfen wurde: Der Vergleich zu anderen Beschäftigten – ja, da sage ich als Freier Demokrat sehr klar – ist sehr, sehr stark auch eine Frage von Tarifparteien. Sie müssen das gegebenenfalls zum Gegenstand ihrer Diskussion und Auseinandersetzung machen, aber der Landesgesetzgeber ist hier schlicht und ergreifend nicht derjenige, der zuständig für Regelungen von Beschäftigten ist, die keine Beamtinnen und Beamten des Landes sind. Deswegen sind das Vergleiche, die man ziehen kann, aber die haben mit der Debatte heute nichts zu tun. Die Freien Demokraten stimmen dem entsprechenden Gesetzentwurf selbstverständlich zu. Herzlichen Dank. (Beifall der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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