Stephan Wefelscheid
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vielfältigen Herausforderungen, denen unsere Justizvollzugsbeamten täglich begegnen müssen, zeigt nicht nur die vorliegende Große Anfrage, sondern zeigen auch die Pressemeldungen des Bundes der Strafvollzugsbediensteten in Rheinland-Pfalz und die Presseberichterstattung der vergangenen Wochen und Monate. „In der JVA Koblenz brennt die Hütte!“, hieß es. „Gewerkschaft der Vollzugsbediensteten geschockt!“, angesichts des tätlichen Angriffs auf einen Vollzugsbeamten der JVA Frankenthal im September dieses Jahres. Oder: „AG Sicherheit warnt: ‚Gewaltbereitschaft gegen Vollzugsbedienstete steigt! Justizminister Mertin ist hier gefordert‘“, um nur einige zu nennen. Für mich ist klar, so kann es in unseren Justizvollzugsanstalten nicht weitergehen. Mein besonderes Augenmerk liegt hierbei neben der baulichen Situation auf der Personalsituation in unseren Justizvollzugsanstalten und der sachgerechten Materialausstattung unserer Vollzugsbeamten. So mag es aus Sicht der Ampelfraktionen sinnvoll sein, sich über die Demokratiebildung in rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen oder die psychotherapeutische Betreuung nach Angriffen auf Vollzugsbeamte Gedanken zu machen. Dies geht jedoch an der Lebenswirklichkeit vieler Vollzugsbeamten und deren täglichen Herausforderungen in ihrer Arbeit vorbei. Hier sollte es unser Ansinnen sein, Ausbildung und Beruf des Justizvollzugsbeamten attraktiv zu gestalten, Fort- und Weiterbildung zu fördern und eine adäquate Ausrüstung, bei der die Sicherheit der Beamten im Vordergrund steht, zu gewährleisten; denn die Herausforderungen für diese werden nicht weniger, sondern mehr, wie auch der Bericht der Landesregierung zur Situation der Behandlungsmaßnahmen im Strafvollzug und Jugendstrafvollzug vom 24. Mai 2023 zeigt. Der Versuch, durch die neue Ausbildung mit der Verkürzung der Ausbildungsdauer von 24 auf 18 Monate nach der Reform im Jahr 2020 mehr Anwärter für den Justizvollzug zu gewinnen, erscheint auf den ersten Blick zwar löblich, doch darf neben der Quantität nicht der Blick auf die Qualität der Ausbildung verloren werden. Hier gilt es, die notwendigen baulichen und personellen Voraussetzungen bei den Lehrkräften zu schaffen. Um es mit den damaligen Worten des Justizministers zur Ausbildungsreform zu sagen – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Die Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes üben eine hochverantwortliche Tätigkeit aus. Sie wirken entscheidend an der Bewachung, aber auch der Resozialisierung von Straftäterinnen und Straftätern mit. Um für diese Aufgabe befähigt zu werden, bedarf es einer soliden Ausbildung, die Theorie und Praxis nach werden wir die Ausbildung noch zielgenauer auf die Bedürfnisse eines modernen Behandlungsvollzugs ausrichten.“ Herr Minister Mertin, hört man sich die Stimmen der Praktiker an, wurde dieses Ziel allerdings zulasten der Erhöhung der Ausbildungskapazitäten verpasst. Geht man den Ausbildungsweg weiter, gilt es auch, gute Rahmenbedingungen für den Verbleib im Beruf des Justizvollzugsbeamten zu schaffen, um etwa vermehrte Abwanderungen zu anderen Behörden zu verhindern und die Arbeitszufriedenheit zu erhöhen. Nicht nur mit der Arbeitszufriedenheit der Vollzugsbediensteten sollten wir uns stetig beschäftigen, sondern angesichts der hochverantwortlichen Tätigkeiten und stetig steigenden Herausforderungen an diese auch mit der Sicherheit der Anstalten sowie des Personals. Hier gilt es nicht nur, die notwendigen Schritte bei Fort- und Weiterbildung zu gehen, sondern auch die Materialausstattung zu optimieren. Was nützt ein vor Jahren eingeführter Einsatzmehrzweckstock, welcher zum Selbstschutz der Bediensteten eingeführt wurde, wenn die erforderliche Schulung und Ausbildung im Umgang mit diesem brachliegt, sodass sich ein Einsatz verbietet? (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Was nützt ein auf dem Papier bestehendes Deeskalationstraining, das die Bediensteten befähigen soll, im Konfliktfall richtig und angemessen handeln zu können, wenn es wegen des Personalmangels bei den Ausbildern nicht stattfindet? Auch zum Selbst- und Eigenschutz der Vollzugsbeamten im Außendienst sollte mit dem Tragen einer ballistischen Weste nicht bis zum Doppelhaushalt 2025/2026 gewartet werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf für das Justizministerium. Die Schutzwesten müssen für die Sicherheit unserer Bediensteten so schnell wie möglich beschafft werden. Es gibt viel zu tun für das Personal an unseren rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten. Verschließen wir hiervor nicht die Augen, und stellen wir uns den gestiegenen Herausforderungen und unserer Verantwortung für den Justizvollzug, ebenso wie es die Bediensteten tagtäglich für uns tun. Die Justizvollzugsbeamten, die im Dienst für unsere Gesellschaft die Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten und dabei große Verantwortung für die ihnen anvertrauten Häftlinge tragen, verdienen unsere besondere Anerkennung. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Thomas Barth, CDU)
