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Dr. Katrin Rehak-Nitsche

SPD 08.11.2023 Sitzungen 18/53

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gut, dass wir heute über die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sprechen können. Der Antrag gibt uns die Gelegenheit dazu. Die Forderungen in allen Ehren, aber die Landesregierung ist bereits auf dem Weg, den Sie vorschlagen, und seit einiger Zeit auch schon im Gespräch mit den Hochschulen. Sie konnten das der Pressekonferenz, die Malu Dreyer zusammen mit Clemens Hoch am 8. Mai gegeben hat, und den Diskussionen im Ausschuss entnehmen. Einmal von vorn. In den letzten Jahren hat sich sehr, sehr viel getan. Früher gab es Fachhochschulen und Universitäten. Die einen sollten lehren und die anderen forschen. Das Bild hat sich heute grundlegend geändert. Die HAW sind auch heute noch außerordentlich wertvolle Ausbildungsstätten für junge Menschen, denen zum Beispiel die Praxis wichtig ist oder die in ihrer Region besonders verankert sind, oder für junge Menschen – das möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal explizit erwähnen –, die als erste in ihren Familien studieren. Damit erfüllen sie eine unglaublich wichtige Funktion. Ganz, ganz herzlichen Dank dafür. (Beifall der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Inzwischen jedoch gibt es auch HAW, die einen immensen Anteil an Drittmitteln einwerben, innovativste Forschung betreiben und starke wissenschaftliche Partner in ihren Regionen und weit darüber hinaus sind. Rheinland-Pfalz ist dafür ein ausgezeichnetes Beispiel. Die eingeworbenen Drittmittel der HAW konnten in den letzten fünf Jahren um ungefähr 50 % gesteigert werden. Wir haben darüber hinaus unglaublich engagierte Präsidentinnen und Präsidenten, die sich auch auf Bundesebene für unser Bundesland und ihre Aufgaben einsetzen und dort wichtige Aufgaben wahrnehmen. Unsere HAW sind regional engstens vernetzt und zu wichtigen Standortfaktoren geworden. Deshalb ist es richtig, dass wir nach zahlreichen anderen Bundesländern nun auch in Rheinland-Pfalz das Promotionsrecht für sie einführen wollen und werden. In diesem Zusammenhang ist es besonders beeindruckend, dass sich die Hochschulen darum bemüht haben, und zwar erfolgreich darum bemüht haben, mit einer Stimme zu sprechen. Der interne Prozess war bestimmt nicht ganz leicht; denn nicht jede Universität schreit sofort „Hurra“, wenn es darum geht, Promotionsrecht für die HAW zu verleihen. Egal aber, mit wem wir gesprochen haben, die Reihen sind geschlossen. Es ist schön zu sehen, dass die HAW und die Universitäten gemeinsam und partnerschaftlich auftreten. Meine Damen und Herren, das ist die Zukunft. So muss das aussehen. Rheinland-Pfalz wird ein gutes Modell für das Promotionsrecht bekommen. Der Vorteil daran, nicht das erste Bundesland zu sein, das dies einführt, liegt klar auf der Hand. Wir können aus den Erfahrungen der anderen Bundesländer lernen. Wir können verschiedene Modelle prüfen und auf bereits erfolgte Evaluationen zurückgreifen, zum Beispiel auf die sehr gute aus Hessen. Da schließe ich mich der Bewertung meines Kollegen durchaus an. In diesem Zusammenhang möchte ich einen Punkt stark machen. Wenn wir über Promotionsrecht sprechen, dann sprechen wir über Qualitätskriterien, über Kriterien guter Forschung, über Forschungsstärke; denn zum einen soll das Recht nicht flächendeckend vergeben werden und zum anderen meinen die meisten dann automatisch universitäre Kriterien. Hier bietet sich eine Chance, die wir ergreifen sollten, nämlich die Qualitätsdiskussion zu erweitern und um anwendungsorientierte Kriterien zu ergänzen. Welche Qualität haben die regionalen Innovationsökosysteme? Wie sieht die gesellschaftliche Relevanz der Forschung aus? Werden alle relevanten Akteure schon in die Formulierung der Forschungsfragen einbezogen? Welche Qualität und welchen Stellenwert hat Wissenschaftskommunikation? Diesen ganzen Komplex kann man fassen unter societal impact cooperation oder transdisziplinäres Forschen. Mit der Erwartung, nicht einfach nur die universitären Kriterien überzustülpen, sondern Qualität anders, modern und angemessen zu diskutieren, bin ich übrigens in bester Gesellschaft. Zum Beispiel ermutigt Professor Matthias Kleiner, der ehemalige Präsident der Leibniz-Gemeinschaft und der DFG, der die Evaluation in Hessen geleitet hat, explizit dazu. Ferner hat der Wissenschaftsrat in seinem Gutachten „Anwendungsorientierung in der Forschung“ aus dem Jahr 2020 auch ein prozessorientiertes Verständnis gefordert und nennt die Punkte, die ich genannt habe, nur ein bisschen anders, zum Beispiel Übersetzung von Forschungsfragen, Wirkungspotenzial, Relevanzerwartung und Zielgruppenorientierung. Lassen Sie uns die Einführung des Promotionsrechts für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften dazu nutzen, auch hinsichtlich der Bewertung von Wissenschaft und Forschung zeitgemäße Maßstäbe zu setzen und komplexitätabbildende Kriterien anzulegen. Die herausragende Arbeit der HAW verdient nichts Geringeres. Vielen Dank. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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