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Damian Lohr

AfD 08.11.2023 Sitzungen 18/53

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen über pflegende Kinder und Jugendliche in Rheinland-Pfalz. Generell sind pflegende Angehörige als größte Gruppe der Pflegenden in Deutschland und Rheinland-Pfalz eine Gruppe, die seitens der politisch Verantwortlichen viel zu wenig Aufmerksamkeit und Unterstützung erfährt. Nur zur Erinnerung: Etwa 85 % der Pflegebedürftigen werden im Bereich der selbstständigen Sicherstellung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit im Rahmen des Bezugs von Pflegegeld insbesondere überwiegend von Angehörigen betreut. Ohne diese Menschen geht es schlichtweg nicht. Ihnen gilt unser Dank. Sie leisten Arbeit, die auch der stärkste Sozialstaat nicht kompensieren kann. (Beifall der AfD) Gleichwohl sind die Ansprüche Pflegebedürftiger, die ein Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen nach § 37 SGB XI beziehen, im Vergleich zu Pflegebedürftigen, die Pflegesachleistungen beziehen, deutlich geringer ausgestaltet. Pflegende Angehörige sind dabei erheblichen, nicht nur finanziellen Belastungen ausgesetzt. Auf die Situation dieser Gruppe haben wir in der Vergangenheit immer wieder im Rahmen parlamentarischer Initiativen und Debatten aufmerksam gemacht. Geschehen ist seitdem nur herzlich wenig. Ich nenne als Stichwort den von uns geforderten Zuschuss zum Landespflegegeld. Sie haben bei jeder Haushaltsdebatte und Abstimmung die Gelegenheit, diesem Antrag zuzustimmen. Die größte Gruppe der Pflegenden ist für diese Landesregierung in der Regel nur eine Randnotiz. Umso überraschter waren wir, dass die regierungstragenden Fraktionen mit dem vorliegenden Antrag zumindest einen Teil dieser Gruppe in den Fokus rücken. Betrachtet man den vorliegenden Antrag allerdings näher, wandelt sich die durchaus positive Überraschung schnell in Ernüchterung; denn wirklich viel Substanzielles enthält der Antrag nicht. Das beginnt bereits mit der lückenhaften Datengrundlage. Im Rahmen der Begründung erfährt man, dass wohl circa 230.000 Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren bzw. junge Menschen – 480.000 an der Zahl – zwischen 10 und 19 Jahren regelmäßig pflegerische Aufgaben wahrnehmen. In welchem Umfang aber? Handelt es sich dabei vollumfänglich um sogenannte Young Carer, die sich mehr als 20 Stunden pro Woche um Angehörige kümmern? – Zahlen für Rheinland-Pfalz – das wurde schon gesagt – liegen augenscheinlich nicht vor. Diese werden im Antrag über eine mögliche Studie durch den Bund eingefordert. Darüber hinaus soll sich der Landtag selbst dafür loben, dass er für die Unterstützung dieser doch so wichtigen und vor besondere Herausforderungen gestellten Gruppe sage und schreibe 25.000 Euro pro Jahr zur Verfügung stellt. Wenn Sie die Fallzahlen übertragen, wenn mindestens 13.000 Young Carer betroffen wären, ist dieser Betrag von 25.000 Euro ehrlich gesagt nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Nur zum Vergleich: 25.000 Euro sind nicht einmal die Hälfte von dem, was die Staatskanzlei im vergangenen Jahr für professionelle Fotos ausgegeben hat. Es ist in etwa ein Sechstel dessen, was im aktuellen Doppelhaushalt jährlich unter anderem für Not leidende Künstler vorgesehen ist. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Ansonsten sollen nicht näher genannte Veranstaltungen unter Beteiligung aller relevanten Akteure stattfinden und nicht näher benannte vorhandene Netzwerke auf nicht näher benannte Art und Weise genutzt werden. Allgemeiner und nichtssagender geht es wohl kaum. Wie hier tatsächlich Abhilfe geschafft werden soll, bleibt uns schleierhaft. Vielmehr handelt es sich beim vorliegenden Antrag um einen Schaufensterantrag, mit dem man sich ziemlich plump als Kümmerer inszenieren möchte, ohne bestehende Probleme wirklich zu lösen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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