Katrin Eder
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal die Emotionalität ein wenig herausnehmen; denn sie ist der Sache überhaupt nicht angemessen. (Abg. Heiner Illing, SPD: Ja, wir bitten darum!) Der Erlass, über den gesprochen wird, ist ein Erlass aus dem Jahr 2012. Herr Illing hat es angedeutet. Er gilt also seit zehn Jahren. Es ist auch nicht so, als würden wir uns dort im luftleeren Raum bewegen. In Bayern zum Beispiel ist er genau gleichlautend. (Zurufe aus dem Hause) – Ich weiß nicht, wer dort zuletzt das Landwirtschaftsressort hatte. (Abg. Lisa-Marie Jeckel, FREIE WÄHLER: Da läuft’s mit dem Kugelschuss, in Bayern!) Der Erlass in Bayern und in anderen Bundesländern ist also genau gleichlautend. Aufgrund dessen, dass wir zusammen mit dem Landkreis auf die Revision verzichten möchten, muss die Bund-Länder-Arbeitsgruppe nächste Woche in Potsdam über diese Thematik sprechen, damit am Ende nicht ein Länderflickenteppich entsteht. Ich möchte also nur sagen, im Verwaltungshandeln ist nicht alles eine politische Entscheidung, wie man es gern hätte. Wir bewegen uns nicht im luftleeren Raum, wir bewegen uns im europarechtlichen Rahmen. Wir bewegen uns im Kontext vieler anderer Bundesländer, und im Verwaltungshandeln ist es auch nicht üblich, dass jeder Erlass, den ein Ministerium macht, an einzelne Abgeordnete oder an den SWR herausgegeben wird. Respekt vor dem SWR, aber man kann auch bei uns nachfragen, dann hätte man ihn bekommen. (Abg. Lisa-Marie Jeckel, FREIE WÄHLER: Das haben wir!) Auch der Tierschutzbeirat hat das Thema im vergangenen Jahr erneut diskutiert. Ob er 2012 einbezogen war, weiß ich nicht. Entschuldigung, damals war ich noch Umweltdezernentin der Stadt Mainz, und da gibt es keine Kugelschussthematik. Ob das 2012 der Fall war, das weiß ich nicht. Im vergangenen Jahr hat der Tierschutzbeirat ergebnisoffen darüber diskutiert. Auch das zeigt erneut, es ist alles nicht so einfach, wie es erscheint; denn auch die Expertinnen und Experten im Tierschutzbeirat haben unterschiedliche Positionen ausgetauscht. Wie auch in der Debatte aufgekommen ist, wir haben Zielkonflikte. Natürlich wollen wir alle die Weidetierhaltung, und ich habe das auch schon in den vergangenen Debatten gesagt. Wir fördern die Weidetierhaltung. Sie ist gut für die Tiere, sie ist gut für die Artenvielfalt, und wir unterstützen natürlich auch die hofnahe Schlachtung zur Vermeidung von Tiertransporten. So weit, so gut. Es gibt aber auch relevante Gründe, und eine ganze Reihe von Tierärztinnen und Tierärzten bei uns im Haus haben hierzu eine dezidiert andere Haltung und sehen den europarechtlichen Rahmen. Auch das kennen wir, dass Juristinnen und Juristen ab und zu einmal unterschiedliche Haltungen zur selben Thematik haben. Es gibt Fälle, in denen die Möglichkeit des Kugelschusses auch ins nationale Recht aufgenommen werden kann, aber es ist wichtig, dass dabei die für die Betäubung oder Tötung des Tiers erforderliche Zerstörung des genauen Hirnbereichs sicher erfolgt. Das Gehirn beim Rind ist ein relativ kleines Organ, und dafür ist eine große Treffsicherheit erforderlich. Deswegen ist die korrekte Anwendung des Kugelschusses auch nicht einfach. Das zeigen die Rückmeldungen unserer zuständigen Behörden, Veröffentlichungen in der Fachliteratur. Kleinste Kopfbewegungen des Tieres können den Schussverlauf stark beeinflussen. Insofern ist es gut, dass es das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz gibt. Wir haben den Erlass geändert. Er ging an die entsprechenden Kreisverwaltungen, und damit ist für uns das Thema jetzt entsprechend erledigt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
