Michael Ludwig
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich sollte das heute unblutig laufen. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) „Kugelschussmethode“ klingt erst einmal relativ kompliziert, ist es aber gar nicht. Im Grunde genommen wird schlicht und ergreifend ein Tier erschossen, damit das Fleisch als Lebensmittel genutzt werden kann. Das Ganze sollte für das Tier möglichst schonend erfolgen und weder Leid noch Strapazen verursachen. In Zeiten, in denen immer mehr Schlachthöfe, vor allem kleine Schlachthöfe, aufgrund von Auflagen und Reglementierungen verschwinden, weil es nicht mehr lukrativ ist, ist das ein Thema, welches den einen oder anderen Landwirt in der Fläche betrifft. Wir müssen möglichst viele Optionen vor Ort schaffen. Es ist auch ein kleiner Baustein zu mehr Regionalität, wobei wir hier im Null-Komma-Bereich unterwegs sind. Wir reden also keineswegs über die Existenzbedrohung der Landwirtschaft und darüber, dass Betriebe nicht mehr existieren können, weil sie keine Kugelschussmethode anwenden dürfen. Wir sprechen über eine Nische. Der Fleischbedarf unserer Bevölkerung wird nicht über Weideschlachtungen zu stillen sein. Dennoch darf auch eine Nische juristisch sauber geregelt sein. Erstaunlich ist, dass es wieder einmal eines Urteils bedurfte, um Bewegung hineinzubringen. Die Argumente waren hinlänglich bekannt: Tierwohl, Tiertransporte, Tiere in gewohnter Umgebung, weniger Adrenalin im Fleisch. Ich habe keine Bedenken – eigentlich ist der Fall, soweit ich weiß, auch schon erledigt –, dass die entsprechenden Verordnungen umgesetzt werden. Das Thema haben wir schon länger. Ich darf, mit Erlaubnis der Präsidentin, aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2020 zitieren. Darin steht: „Die Landesregierung unterstützt ausdrücklich alle Bestrebungen, die darauf abzielen, die rechtlichen Rahmenbedingungen der sog. hofnahen, mobilen oder teilmobilen Schlachtung landwirtschaftlicher Nutztiere zu erleichtern.“ Daher stimmen wir dem Antrag zu, auch wenn es sich wahrscheinlich erledigt haben wird. Es gibt andere Fragen, die wir uns stellen müssen; denn auch früher wurde auf den Bauernhöfen geschlachtet, und das Ganze war relativ unkompliziert. Die Fragen, die wir uns in Zukunft stellen müssen, lauten: Warum muss beim Schlachten ein Tierarzt anwesend sein? Trifft der Schütze im Zweifel besser, wenn ein Zeuge danebensteht? Wieso die Hofschlachtung von Tieren, die ganzjährig im Freien leben? Ist es unproblematisch auch bei Tieren, die teilweise im Stall leben? Weiter: Muss jede Schlachtung einzeln beantragt werden, muss ein aufwändiges Genehmigungsverfahren gemacht werden? Das sind Dinge, die sicherlich vereinfacht werden können. Wir müssen diesen ganzen Apparat verschlanken; denn eine Weideschlachtung kostet das Zwei- bis Dreifache von dem, was eine Schlachtung in einem Schlachthof kostet. Warum das, was bei jeder Jagd im Grunde genommen funktioniert und mit Rindern auch funktioniert, bei Schweinen möglicherweise nicht so gut funktionieren soll, bleibt eines der großen Rätsel unserer Zeit. Wahrscheinlich braucht es dafür nochmals ein Koblenzer Schweineurteil. (Abg. Lisa-Marie Jeckel, FREIE WÄHLER: Ja!) Wir werden sehen. Nichtsdestotrotz stimmen wir dem Antrag zu, sehen aber durchaus, dass es tiefergehende, weitergehende und wichtigere Dinge gibt als diesen Antrag. (Beifall der CDU sowie des Abg. Marco Weber, FDP)
