Katrin Eder
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir merken, es ist ganz viel Dynamik und Bewegung in diesem Thema. Das hat die Diskussion gezeigt. Ich möchte ein paar Zahlen benennen. Bis Ende September 2023 waren wir bei 575 MW. Ende 2020 waren es noch 186 MW. Ende Oktober 2023 haben wir die 800 MW in diesem Jahr sogar überschritten. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Es ist eben schon angesprochen worden, das Solarpaket hat einfach unterschiedliche Komponenten gehabt. Immer neue Entwicklungen erfordern immer neue Anpassungen. Kommen wir zunächst zur Freiflächenphotovoltaik. Wir sind gestartet bei 50 MW in der Freifläche pro Jahr. Dann haben wir erhöht auf 200 MW, jetzt sind wir auf 400 MW. Hier wird aber die Diskussion geführt, als könnte wirklich unerschöpflich Fläche für Freiflächenphotovoltaik zur Verfügung gestellt werden. Nein, das ist nicht der Fall, weil wir im LEP die Begrenzung auf maximal 2 % der Landesfläche – was die Ackerfläche betrifft – haben. Insofern kann man hier sagen, dass ein Riegel vorgeschoben ist, damit nicht am Ende die ganze Landesfläche mit Freiflächenphotovoltaik bedeckt ist. Trotzdem ist es richtig, weil die Freiflächenphotovoltaik eine schnelle Möglichkeit ist, Photovoltaik zuzubauen. Wir sind froh, dass dies überall in den Regionen in Rheinland-Pfalz sehr, sehr engagiert gemacht wurde. Wir freuen uns auch darüber, dass das Solarpaket von Robert Habeck auch das Thema „Agri-PV, Floating-PV und sonstige neue PV-Modelle“ vorsieht, weil wir damit natürlich auch – das ist schon gesagt worden – eine effiziente Flächendoppelnutzung vornehmen könnten. Leider ist die Kilowattstunde da noch teurer als bei der Freiflächen-PV, weswegen wir an der Stelle leider noch ein bisschen brauchen. Kommen wir jetzt zu dem Thema, das heute auf der Agenda steht, kommen wir zu den Dächern, und auch hier waren es eine Entwicklung und ein Weg in unterschiedlichen Schritten. Ich möchte an die Richtlinie Denkmalschutz und Photovoltaik vom Kollegen Michael Ebling erinnern und als ersten Schritt das Solargesetz, zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Wir räumen ein, ein sehr, sehr schlanker Gesetzentwurf, aber die Landesregierung hat natürlich gezeigt, dass sich mit dem Ukraine-Krieg und der Energiekrise etwas verändert hat. Insofern war es richtig, diesen zweiten Entwurf jetzt so vorzulegen, wie er vorgelegt wurde, nämlich Neubauten und Dachsanierung öffentlicher Gebäude und Parkplätze mit hinzuzunehmen, um die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand noch einmal zu stärken. Über die Privatpersonen ist jetzt schon viel gesprochen worden. Wir halten an der Stelle den Weg der PV-Readyness für den richtigen. Die Menschen richten ihre Dächer direkt so aus, ob die statischen Lasten ausreichen, ob die Bemessung der Tragwerks- bzw. Dachkonstruktionen ausreicht. Zum ersten Mal findet eine konkrete Auseinandersetzung statt, und es wird eben auch die Möglichkeit für Contracting-Modelle gegeben. Es ist schon viel gesagt worden. Wenn man sich ein Haus kauft, 15.000 Euro oder 20.000 Euro mehr oder weniger, wenn wir eben diese PV-Readyness herstellen, können die Menschen ihre Dächer auch an Firmen weitergeben, um sich so PV am Ende aufs Dach setzen zu können, wenn dieses Geld für sie direkt in der Anschubfinanzierung fehlt. Ich glaube, in diesem Thema sind nach wie vor sehr viel Luft und sehr viel Musik. Im Sommer wurde das Solarpaket des Bundes im Kabinett beschlossen und geht ins Gesetzgebungsverfahren hinein. Da haben wir auch die Beteiligung für die Balkonkraftwerke, haben auch die Menschen zum Beispiel im Geschosswohnungsbau mit im Blick, weil es richtig ist, dass diese Menschen auch an der Energiewende teilhaben können. Deswegen haben wir auch im KIPKI den Kommunen die Möglichkeit gegeben, Förderprogramme zu erlassen, um diese Menschen teilhaben zu lassen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
