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Dr. Jan Bollinger

AfD 07.11.2023 Sitzungen 18/52

(Zurufe aus dem Hause: Ne! Oh! Spielverderber!) – Ich sehe, ich habe viele Fans in diesem Raum. Die Begeisterung begeistert mich auch. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Ebling, Sie sollten schon bei der Wahrheit bleiben und mich nicht falsch zitieren. Ich wollte nicht jeden Klimademonstranten einsperren, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Natürlich! Haben Sie doch gesagt!) sondern habe darauf hingewiesen, dass man bei Straftaten – erheblicher Störung des Straßenverkehrs, bei drohenden volkswirtschaftlichen Schäden – dieses Instrument in Betracht ziehen sollte. Nachdem Sie ausgeführt haben, dass das dieses Jahr nur zweimal angewendet worden ist, sehen wir schon, dass, wie erwartet, eine politische Linie vorhanden ist, das nicht zur Anwendung zu bringen. Das war das, was ich in meiner Rede beklagte. Herr Fernis, Sie haben eben ausgeführt, dass durch den Präventivgewahrsam Straftaten verhindert werden sollen. Genau das ist der Fall. Sie werden einmal dadurch verhindert, dass man ihn im konkreten Fall anwenden kann, um Straftaten zu verhindern, und im anderen Fall werden sie vielleicht von vornherein nicht begangen, weil der Täter, der potenzielle Täter, weiß, dass ansonsten die Gefahr droht, dass er in Gewahrsam genommen wird. Daher sehe ich mich durch Sie in keiner Weise widerlegt und halte dieses Gesetz nach wie vor für ein sinnvolles Unterfangen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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