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Michael Ebling

07.11.2023 Sitzungen 18/52

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst einmal vielen Dank für die Debatte, und natürlich vielen Dank dafür, dass wir eine Fragestellung haben, die man selbstverständlich auch in dieses Plenum einbringen kann, einbringen sollte, sich vielleicht sogar danach fühlt, es zu müssen. Die Frage ist nämlich: Wie lange soll der Unterbindungsgewahrsam dauern? Ich beginne aber erst einmal mit der Feststellung, dass wir einen haben. Wir haben im Polizei- und Ordnungsrecht in Rheinland-Pfalz den Unterbindungsgewahrsam mit bis zu sieben Tagen. Wir haben in der Debatte gehört – ich glaube, es ist wichtig, es sich auch zu verinnerlichen und zu vergleichen –, dass das deutlich über dem liegt, was andere Länder an Dauer ermöglichen. Die Frage ist: Welchen Vorteil gewinnen wir dadurch, dass wir diese Dauer verändern oder gar, was offensichtlich teilweise Absicht des Antragstellers ist, sie drastisch zu verschärfen, um damit eine größere abschreckende Wirkung zu haben? Skeptisch bin ich dann geworden, als ich die Begründung gelesen habe; denn es werden in nahezu einem Atemzug die Blockaden der Letzten Generation genannt, die Demos antisemitischen Inhalts und noch die Bekämpfung von Gewalt und Sexualdelikten. Also – einmal ein bisschen despektierlich formuliert – all das, was das Parlament in den letzten Wochen zu Recht beschäftigt hat und was auch Gegenstand von Debatten und politischen Bewertungen ist, soll sozusagen mit Mitteln des Polizei- und Ordnungsrechts bekämpft werden. Ist das tatsächlich ein tauglicher Vorschlag? Also, so sehr ich es teile, dass die Blockaden der Letzten Generation ziemlich dummes Zeug sind und uns auch in der Frage des Klimaschutzes nicht weiterhelfen, so sehr es uns eint, dass wir jede Sexualstraftat verhindern und erst recht Antisemitismus bekämpfen sollten, so hilft Ihr Vorschlag doch im Ergebnis nicht wirklich weiter, weil er an der entscheidenden Grenze zur Verhältnismäßigkeit einfach zerschellt. (Beifall bei der SPD) Sie nehmen alles, was unter diesen drei Rubriken steht, mit der Möglichkeit, Menschen dafür bis zu 28 Tage wegsperren zu können. Dass Sie damit auf Beifall bei der AfD stoßen, sollte Sie nachdenklich machen, die gerade vom Pult aus darüber gesprochen hat, dass man am besten gleich jeden Klimademonstranten ins Gewahrsam packen sollte. Der tragische Fall von Edenkoben ist auch nicht geeignet, in dieser Debatte noch einmal genannt zu werden; denn die Voraussetzungen für die Ingewahrsamnahme haben bekanntlich nicht vorgelegen. Insofern geht die Frage, ob sieben, 14 oder 28 Tage, einfach ins Leere. Insofern, glaube ich, sollte es notwendig sein, in der weiteren Diskussion im Ausschuss auch darüber zu reden, dass man keine Augenwischerei betreibt, vermeintlich sogar etwas Gutes meint, aber am Ende nicht nur wegen der Verhältnismäßigkeit, nicht nur wegen der fehlenden Abgrenzung zu § 112 a StPO, sondern auch, weil man letztendlich ins Leere greift, eigentlich gar nicht das bekämpft oder verhindert, was man erreichen möchte. Ich will abschließend auf einen Punkt verweisen, das ist die Frage nach der praktischen Notwendigkeit. Das ist die Frage an unsere Polizeibehörden: Wie oft wurde im Jahr 2023 überhaupt der Unterbindungsgewahrsam mit der Höchstdauer von sieben Tagen angewendet? Das Jahr 2023 neigt sich – ob man es mag oder nicht, aber die Weihnachtsbäume, die gerade aufgebaut werden, weisen darauf hin – dem Ende zu. Es gab im Jahr 2023 insgesamt zwei Fälle in Rheinland-Pfalz, in denen die Sieben-Tage-Frist ausgeschöpft wurde. Auch das sollte in die Überlegungen einbezogen werden, bevor wir sinnfrei verschärfen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗