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Dr. Jan Bollinger

AfD 07.11.2023 Sitzungen 18/52

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die jüngsten Ereignisse in Rheinland-Pfalz haben die dringende Notwendigkeit einer umfassenden Überarbeitung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) sowie eine Neuanpassung in den Fokus gerückt. Die antisemitischen Demonstrationen auf unseren Straßen sind ein alarmierendes Beispiel dafür, wie dringend Reformen und neue Präventionsprogramme benötigt werden. Diese Demonstrationen waren nicht nur widerlich, sondern hätten von Anfang an unterbunden werden müssen. Trotz des Verbots solcher Versammlungen konnten die Feinde Israels nicht davon abgehalten werden, sich dennoch zu versammeln und israelfeindliche Propaganda zu verbreiten. Ebenso verhält es sich mit der Gruppe der sogenannten Klimaaktivisten, die trotz wiederholter Gesetzesverstöße an ihrem unbelehrbaren Verhalten festhalten und weiterhin Straftaten begehen, ohne ernsthafte Konsequenzen befürchten zu müssen. Herr Kollege von Heusinger, ich war schon etwas irritiert ob Ihrer Apologie der Klimakleber von eben. Wir haben eine ganze Reihe von Anfragen dazu gestellt. Im Rahmen dieser sogenannten Demonstrationen werden Straftaten begangen, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Widerstand gegen Vollzugsbeamte. Wir haben beträchtliche volkswirtschaftliche Schäden, wir haben einen Aufwand der Behörden, die weiß Gott andere Dinge zu tun haben. Wenn dann von solchen Personen Ankündigungen gemacht werden und man weiß, dass sie sich an bestimmten Orten wieder einfinden werden, um Straftaten zu begehen, dann sollte es möglich sein, sie davon abzuhalten. Es ist so: Diese Personen weigern sich hartnäckig, von ihren strafbaren Handlungen abzulassen, obwohl sie bereits mehrfach gegen das Gesetz verstoßen haben, und dies, ohne nennenswerte Sanktionen oder Strafen befürchten zu müssen. Der vorliegende Gesetzentwurf schlägt nun vor, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, Personen präventiv für eine Dauer von 14 Tagen in Gewahrsam zu nehmen und diese Frist dann mit richterlichem Beschluss um weitere 14 Tage verlängern zu können. Dies könnte in der Tat eine abschreckende Wirkung haben und dazu beitragen, unbelehrbare und extremistische Täter davon abzuhalten, weitere Straftaten zu begehen. Die präventive Wirkung wäre dann ausgeprägter als bei der bisherigen Regelung mit sieben Tagen, die wir schon haben und die sich ansonsten, abseits der Dauer, nicht von der vorgeschlagenen Regelung unterscheidet. Damit kommen wir zu einem anderen Punkt; denn die Wirksamkeit einer präventiven Regelung ist unabhängig von ihrer Dauer eben nur dann gewährleistet, wenn sie in der Praxis auch umgesetzt wird. Das wird besonders deutlich, wenn wir es einmal etwa bei Klimaaktivisten oder Anti-IsraelDemonstrationen betrachten; denn ich habe nicht den Eindruck, dass diese Maßnahmen in solchen Fällen überhaupt zum Einsatz gekommen sind. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Oder bei Kollegen von Ihnen! Von Chemnitz wollen wir gar nicht reden!) Vielleicht kann Herr Innenminister Ebling gleich dazu ausführen, wenn er vorträgt. Hier liegt ein grundlegendes Problem vor; denn das Erlassen von Gesetzen allein reicht eben nicht aus, wenn sie in der Praxis nicht angewendet werden und Polizeibeamte auf der Straße zögern, sie anzuwenden. Es ist daher ein Umdenken erforderlich, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Quatsch! Quatsch ist das! Alles Quatsch!) und es ist entscheidend, dass die Politik die Polizei, wenn ein solcher Einsatz erforderlich ist, darin unterstützt und bestärkt, dieses Instrumentarium anzuwenden. (Abg. Benedikt Oster, SPD: In Thüringen mitlaufen!) Der im Antrag der FREIEN WÄHLER vorgeschlagene Schritt zur Neufassung des POG ist aus unserer Sicht ein erster und notwendiger Schritt, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. Die Herausforderungen, denen sich die Polizei und die Justiz heute gegenüber sehen, sind komplexer und facettenreicher. Die vorgeschlagene Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, insbesondere die Möglichkeit, Personen für 14 Tage in Gewahrsam nehmen und diese Frist mit richterlichem Beschluss um weitere 14 Tage verlängern zu können, um Straftaten zu verhindern, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir stimmen daher dem vorliegenden Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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