Nina Klinkel
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das POG entwickelt sich zum meistbesprochenen Gesetz in diesem Landtag. Jede Sitzung eine neue Einzelnorm. Die Novellierungsvorschläge sind manchmal nachvollziehbar, wie die Debatte um die Fußfessel und die Frage nach der zwangsweisen Anlegung, worüber Konsens bestand, belegt; manchmal sind sie nicht nachvollziehbar, wie die zum Teil mit erheblichen Missinterpretationen behaftete Diskussion um § 26 POG zeigt. Manchmal sind es Diskussionen aus dem Wunsch heraus zu modernisieren und Gefahrenorte als solche anzuerkennen, wie die Diskussion um die Bodycam; manchmal sind es Paragrafen, mit denen man meint, eine Möglichkeit gefunden zu haben, von Klimakleber bis Edenkoben alles durchzuexerzieren. Ich kann nur noch einmal wiederholen, was ich schon gesagt habe. Ich bin froh, dass Sie gesagt haben, Sie überweisen es an den Ausschuss. Lassen Sie uns sich dort vollumfänglich mit dem POG auseinandersetzen. Ich möchte aber zu diesem Vorschlag bereits anreißen, was ich dort sagen werde. Natürlich ist eine Präventivhaft – darin sind wir uns alle einig – ein denkbar schwerer Grundrechtseingriff. Das Wesen des Polizeirechts ist aber die Abwehr künftiger Gefahren, auch mittels Grundrechtseingriffen, und diese Eingriffe erfolgen logischerweise immer, bevor etwas passiert ist. Deshalb ist ein Unterbindungsgewahrsam kein Fremdkörper im Polizeirecht, sondern eine Ultima-Ratio-Option. Entscheidend für die Regelungen in allen Ländern ist vielmehr die Frage, wie lange jemand vorsorglich weggesperrt werden kann. In Rheinland-Pfalz – Sie haben es gesagt – sind es sieben Tage. Ich kann an den Beispielen, die Sie genannt haben, schwer erkennen, was es verändert hätte, wären es 14 Tage gewesen. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Habe ich doch gerade aufgelistet!) Im Magazin Legal Tribune Online vom 23. Juni dieses Jahres gibt es einen Kommentar zum bayerischen PAG. Sie verweisen auf dieses PAG, und Sie scheinen auch den Kommentar zu kennen; denn in der Begründung des Antrags finden wir wortgleiche Stücke daraus. Es geht um das PAG. Sie müssen wissen, nirgendwo kann man so lange vorsorglich weggesperrt werden wie in Bayern. Das ist einen Monat lang. Die hatten zwischenzeitlich auch drei Monate im Gesetz, mit der Möglichkeit, sogar beliebig oft um drei weitere Monate zu verlängern. Jetzt ist ein Monat im Vergleich zu unendlich natürlich moderat, und auch Ihr Vorschlag ist moderat. Doch der Rat kommt zu einem ganz anderen Schluss als Sie in Ihrer Begründung. Er sagt nämlich, das gibt keine Orientierung. Wo liegt denn die Grenze bei der Frage, wie lange man jemanden vorsorglich wegsperren kann? Eine eindeutige verfassungsrechtliche Obergrenze lässt sich hier kaum finden. Auch über konkrete Probleme der Verhältnismäßigkeit haben Sie nicht gesprochen. Das hat man intensiv in Niedersachsen getan, wo man im Jahr 2019 die Dauer der Präventivhaft verschärft hat. Dort hat sich der Gesetzgebungsund Beratungsdienst des Landtags sehr kritisch dahin gehend geäußert, dass durch das Gesetz die Liste der – ich zitiere – Straftaten von erheblicher Bedeutung verlängert werden sollte, die allerdings „noch nicht einmal dem Bereich der mittleren Kriminalität zugerechnet werden können“. Hier sehe ich auch Ihren Entwurf kritisch. Es gibt – das sollten wir doch erwähnen – zudem reichlich rechtsstaatliche Instrumente, um gegen radikale Gruppen vorzugehen, abseits der und deutlich stärkere als die Präventivgesetze der Länder. Wenn Sie schreiben, der Gewahrsam diene dazu, „Lücken und Verzögerungen in rechtlichen Abläufen zu überbrücken“, kann ich nicht zustimmen. Das soll er eben nicht. Die Präventivhaft dient nicht dazu, rechtliche Abläufe zu überbrücken. GdP-Bundeschef Kopelke weist zu Recht darauf hin, dass sich die vorgesehene Dauer des Gewahrsams – wir sprachen darüber – von Land zu Land unterscheidet. In Rheinland-Pfalz sind wir übrigens mit sieben Tagen gut in der Mitte dabei. Die Nachbarn in Hessen sechs Tage, Bremen vier Tage usw. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Es kann an dieser Stelle aber nicht um eine Aufrüstungsspirale gehen. Auch das sollten wir im Ausschuss in den Blick nehmen und dort diskutieren. Danke. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
