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Stephan Wefelscheid

FREIE WÄHLER 07.11.2023 Sitzungen 18/52

Am 14. Juli war die Haftentlassung. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das könnt Ihr in Koblenz im Stadtrat so machen!) – Ja. (Abg. Michael Frisch, AfD: Wir sind nicht im Koblenzer Stadtrat!) Am 14. Juli war die Haftentlassung. Durch das Landgericht Frankenthal wurden im Rahmen der Führungsaufsicht unter anderem Kontaktverbot, das Verbot, ein Smartphone zu besitzen, und elektronische Aufenthaltsüberwachung angeordnet. In der Zeit vom 10. bis 16. August hat die Führungsaufsichtsstelle von Verstößen gegen diese Auflagen des Landgerichts Frankenthal Kenntnis erlangt, aber erst am 8. September sind die Anklageerhebung und der Untersuchungshaftbefehl in der Ausfertigung an das Landgericht gegangen. Am 11. September war die Tat von Edenkoben. Das bedeutet, zwischen dem 16. August, dem Tag, an dem spätestens Kenntnis erlangt wurde über die substanziellen Verstöße gegen die Auflagen des Landgerichts Frankenthal, und dem Tattag, dem 11. September, liegen 26 Kalendertage. Nehmen wir einmal an, die Polizei wäre nicht von einer sogenannten latenten Gefahr, sondern, wie ich übrigens finde, einer konkreten Gefahr ausgegangen, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, ja!) dann hätte sie nach den Regelungen unserer Gesetzesinitiative zumindest die Möglichkeit gehabt – zumindest die Möglichkeit gehabt –, den Täter zweimal 14 Tage lang in Gewahrsam zu nehmen. Gleiches Beispiel ohne Gesetzesänderung: Die Polizei hätte den Täter nur sieben Tage in Gewahrsam nehmen können und dann entlassen müssen. Ich denke, dass dieser Zeitstrahl recht gut aufzeigt, wie langwierig die Abläufe sein können und es gut sein kann, wenn die Polizei bessere präventivpolizeiliche Möglichkeiten hat. Ich denke auch, dass es angebracht ist, dieses Thema im Innen- und begleitend im Rechtsausschuss näher zu beleuchten und beantrage daher die Überweisung dieser Gesetzesinitiative an den federführenden Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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