Damian Lohr
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte es bereits im Rahmen der ersten Beratungen im Mai dieses Jahres ausgeführt, der Zielsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Seniorenteilhabe- und Mitwirkungsgesetz kann sich meine Fraktion anschließen. Die Sicherstellung und Verbesserung von Beratung, Information und Unterstützung alter Menschen bei Teilhabe und Mitwirkung in RheinlandPfalz ist in einer älter werdenden Gesellschaft ein richtiges und wichtiges Anliegen. Ich denke, hier besteht weitestgehend Einigkeit. Das hat die Anhörung im Rahmen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation noch einmal deutlich aufgezeigt. So ist die Zielgruppe mit steigendem Alter mehr von Einsamkeit bedroht. Das ist ein Thema, das auch Gegenstand der vergangenen Plenarsitzung war und daher hinsichtlich seiner Ursachen und Auswirkungen noch durchaus präsent sein dürfte. Die Teilhabe und Mitwirkung älterer Menschen spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Ähnliches gilt hinsichtlich der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in unserem Land. An der Stelle gibt es, gerade auch bei älteren Menschen, teilweise stärkere Unterschiede. Es gibt noch zahlreiche weitere Aspekte, bei denen die Teilhabe und Mitwirkung älterer Menschen eine wichtige Rolle spielen. Das hat die Anhörung im Rahmen der Ausschusssitzung ebenfalls gezeigt, ganz genauso wie die Tatsache, dass es durchaus an der einen oder anderen Stelle noch ein gewisses Verbesserungspotenzial gibt. Allerdings wird aus unserer Sicht aus dem vorliegenden Gesetzentwurf in Verbindung mit der dazugehörigen Begründung nicht ganz klar, welche Maßnahmen, Initiativen und Angebote konkret in welcher Art und Weise aus welchen Gründen gefördert und wie damit die gesetzten Ziele konkret erreicht werden sollen. Ich hatte damals an dieser Stelle die Hoffnung geäußert, dass im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens Klarheit geschaffen wird, doch die bereits mehrfach angesprochene Anhörung konnte diese Hoffnung nicht erfüllen. Im Gegenteil, ich habe vielmehr den Eindruck bekommen, dass auch dem Expertenkreis nicht klar geworden ist, wie die dem vorliegenden Gesetzentwurf zugrunde liegenden Ziele umgesetzt werden sollen und wo genau der Mehrwert zu bestehenden Angeboten zu sehen ist. Das möchte ich ebenfalls ganz deutlich ansprechen. Es gibt bereits zahlreiche Angebote für ältere Menschen. Sie wurden genannt: die Gemeindeschwesterplus, Digitalbotschafter oder Seniorenbüros. Diese sind natürlich noch weit weg von der Perfektion, man muss als Opposition aber auch zugestehen können, dass die Richtung auf jeden Fall die richtige ist, in die es geht. Es ist für uns zudem nicht ersichtlich, wie der Gesetzentwurf die Defizite, die vorhanden sind, korrigieren soll oder Abhilfe schaffen kann. Aus Sicht der AfDFraktion ist es zielführender, sich auf die Bestandsprojekte zu konzentrieren, diese kontinuierlich zu evaluieren und dann zu verbessern. Selbst wenn der Gesetzentwurf eine positive und unterstützenswerte Intention hat, werden wir diesen aus den genannten Gründen ablehnen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)
