Dr. Stefanie Hubig
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Worüber reden wir hier eigentlich? – Wir reden über Inklusion. Inklusion ist ein Menschenrecht. Wir reden hier nicht über Experimente, und wir reden nicht über die Dinge, die vielleicht „Nice to have“ wären, sondern wir reden über Menschenrechte. Wir reden darüber, dass uns die UN-Behindertenrechtskonvention ganz klar auffordert, dass Menschen mit Beeinträchtigungen, Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben müssen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Diese Möglichkeit müssen wir ihnen gewähren. Das wollen wir auch. Wir wollen, dass alle Kinder und Jugendlichen in unserem Land ein selbstbestimmtes Leben führen können, dass sie sich auf den Weg machen können. Sie sollen an der Gesellschaft teilnehmen; sie sollen ihre Stärken und Neigungen ausleben können und darin gefördert werden, und zwar egal in welcher Schule. Sie werden ganz hervorragend in den Förderschulen gefördert, genauso wie sie auch in den Regelschulen und in den Schwerpunktschulen gefördert werden. Menschen sind unterschiedlich. Sie haben trotzdem das Recht darauf, dass Sie so viel Normalität und so viel gemeinsames Zusammensein bekommen, wie es geht. Es soll keine Ausgrenzung geben, und es soll auch keine Sonderwege geben, die einmal festgelegt und für immer zementiert sind. Deshalb wollen wir, dass es möglich ist, dass Kinder durchlässig in einem Schulsystem sind, dass sie möglichst keinen Sonderregelungen unterliegen und alle Kinder, alle Jugendlichen, alle jungen Menschen die Möglichkeit haben, nach ihren Fähigkeiten auf den ersten Arbeitsmarkt zu kommen. Das ist das Ziel. Dieses Ziel kann man nicht dadurch erreichen, dass man in der 1. Klasse festlegt, Du bist hier, und Du bleibst hier. Was ändern wir nicht mit der Förderschulordnung, Entschuldigung Inklusionsordnung? – Jetzt sage ich auch schon Förderschulordnung. Die haben wir auch geregelt, aber hier diskutieren wir über die Inklusionsordnung. Was ändern wir nicht? – Wir ändern nicht unser Schulsystem. Das sage ich hier noch einmal. Ich finde es ehrlich gesagt unsäglich, dass jetzt nicht nur behauptet wird, wir wollten die Förderschulen abschaffen – nein, das wollen wir nicht, das haben wir in der Vergangenheit nicht getan, und das werden wir in Zukunft nicht tun –, sondern jetzt wird auch noch behauptet, wir wollten auch noch die Schwerpunktschulen abschaffen. Es wird immer lustiger. Bald werden wir auch noch die Regelschulen abschaffen. Die nächste Stufe ist dann, wir wollen gar keine Schulen mehr in Rheinland-Pfalz haben. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Was wir auch nicht abschaffen, ist das Elternwahlrecht. Das Elternwahlrecht besteht, und zwar uneingeschränkt. Wenn ein Kind sonderpädagogischen Förderbedarf attestiert bekommen hat, dann können die Eltern entscheiden, auf welche Schule dieses Kind geht. Das ist so und das wird auch künftig so bleiben. Deshalb wird es auch künftig weiterhin die Förderschulen geben, weil auch das ein Angebot für Eltern ist. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP) Was machen wir aber? – Wir sagen, dass wir in der 1. Klasse nicht die Kinder gleich mit einem Stempel versehen wollen, den sie dann haben und den sie behalten sollen, sondern wir sagen, wir schauen uns in der 1. Klasse die Kinder an. Wir reden nur über die Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen, das ist mir noch einmal ganz wichtig zu sagen. Bei Kindern, die multipel beeinträchtigt sind, die schwere Beeinträchtigungen haben, haben die Kinder von Anfang an die Möglichkeit, die Gutachten machen zu lassen. Das ist alles gar kein Problem. Es geht uns nur um die Kinder, bei denen wir sagen, sie sind lernbeeinträchtigt. Kollege Teuber hat gesagt, es gibt Länder – auch Verbände, die das bei uns ebenfalls fordern –, die sogar sagen, wir brauchen gar keine Förderschulen mehr mit Förderschwerpunkt L, die sollten wir ganz aufgeben, weil es einfach nur um die Frage geht, wie jemand schneller oder langsamer lernt. Wir kennen Kinder, die waren auf der Förderschule L, die bis zum Abitur geführt wurden. Das gibt es auch. Das ist gut und richtig so, aber wir brauchen diese Durchlässigkeit. Wir reden über 480 Kinder. Die Zahl, die Sie genannt haben, Herr Abgeordneter Paul, bezieht sich auf alle Föderschulen L. Wir reden über 480 Grundschüler. Die sollen erst einmal die Chance haben, gemeinsam mit anderen Kindern zu lernen, zu leben und zusammenzuarbeiten. Dann wird es welche geben, die werden sich in diesen Grundschulen wunderbar zurechtfinden und es wird gut klappen. Da, wo es Schwierigkeiten gibt, da, wo die Eltern sagen, nein, das geht nicht, geht der Weg zur Förderschule weiterhin ganz uneingeschränkt. Das ist nicht alles, was wir regeln. Wir regeln den Nachteilsausgleich in der Inklusionsordnung. Darüber wird heute gar nicht gesprochen. Das haben alle Stimmen, die uns in der Anhörung zu Ohren gekommen sind, gelobt. Wir haben die Verankerung der Förder- und Beratungszentren. Wir werden sie weiter stärken, weil sie wichtig sind. Wir haben unsere Elternrechte gerade für Eltern mit Behinderungen, die wir noch einmal stärken. Wir wollen auch einen Blick auf das freiwillige 10. Schuljahr werfen – ja, das wollen wir –, weil wir sagen, das freiwillige 10. Schuljahr betrifft nur ein Drittel der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt L. Das sollte man hier auch nicht verschweigen. Wenn Sie, Herr Abgeordneter Schwab, sagen, das sei alles unzumutbar für unsere Kinder, kann ich Ihnen sagen, zwei Drittel der Kinder mit dem Förderschwerpunkt L verlassen nach der 9. Klasse die Förderschule und gehen ins Berufsvorbereitungsjahr oder auf eine Regelschule, um dort ihren Berufsreifeabschluss zu machen. Das ist heute die Realität. Nur ein Drittel der Schulen bietet das besondere 10. Schuljahr, das freiwillige 10. Schuljahr an. Das ist ein Drittel der Schulen. Bei zwei Dritteln der Schulen läuft es komplett anders, und es funktioniert; denn die, die ins BVJ gehen, haben hinterher ungefähr zur Hälfte eine Ausbildung. Das wollen wir stärken. Das ist unsere Überlegung dabei. Wir wollen, dass die Förderschulen L schon früh mit den Regelschulen zusammenarbeiten, damit es die Durchlässigkeit gibt, damit Betriebe sehen, dort sind Schülerinnen und Schüler, die wir später in unsere Ausbildungsbetriebe holen können, die wir als Auszubildende haben wollen. Kinder sollen eben nicht ein Zeugnis bekommen, auf dem oben „Förderschule“ steht, woran man sieht, die haben ihre Berufsreife in der Förderschule gemacht. Das sind die Ideen und die pädagogischen Überlegungen, die mich und uns dazu veranlasst haben – auch im Gespräch mit vielen Expertinnen und Experten – zu sagen, wir können uns vorstellen, dass das freiwillige 10. Schuljahr ausläuft. Es soll nicht vom einen auf den anderen Tag abgeschafft werden, sondern es soll auslaufen. Wir werden natürlich auch noch einmal mit diesen 23 Förderschulen L, die das freiwillige 10. Schuljahr ermöglichen, sprechen. Die anderen 46 von den 69 machen es ohnehin schon anders. Uns ist es wichtig, weiterhin mit ihnen ins Gespräch zu kommen, mit ihnen im Gespräch zu bleiben, um zu hören, ob es wirklich einen Grund gibt, warum sie es anders machen als die anderen. Alle haben das gleiche Ziel. Wir wollen, dass die Schülerinnen und Schüler zu einem Berufsreifeabschluss kommen. Wir werden es mit Ressourcen unterlegen. Es gibt jede Menge Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer. Auch das werden wir nochmals ausbauen, damit Lehrerinnen und Lehrer in den Förderschulen, genauso wie in den Regelschulen, gut mit Inklusion umgehen können. Das ist heute schon im Schulgesetz verankert. Jede Schule muss inklusiv arbeiten. Das ist auch das Ziel, das wir haben. Wir wollen, dass die Kinder, die es nicht einfach haben, nicht abgestempelt werden, sondern wirklich die Chance haben, zu einem selbstbestimmten Leben zu kommen, zu so viel Normalität wie möglich, die auch zu gewährleisten ist. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
