Josef Winkler
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch beginnen mit einem Dank an unsere Bürgerbeauftragte, Frau SchleicherRothmund, an Herrn Linn, ihren Stellvertreter, und natürlich auch an unseren neuen Ausschussvorsitzenden, Herrn Illing. Ich bin ihm zudem dankbar, dass er den früheren Ausschussvorsitzenden, Herrn Denninghoff, der jetzt unser Landrat im Rhein-Lahn-Kreis ist, noch einmal in Erinnerung gerufen hat. Der 16. März dieses Jahres war ein durchaus historischer Tag für das Petitionswesen in Rheinland-Pfalz; denn an diesem Tag haben wir erstmals eine öffentliche Anhörung der Initiatorinnen und Initiatoren einer Petition durchgeführt, in diesem Fall im Haushalts- und Finanzausschuss zu der Petition, die eben schon erwähnt wurde, „Erhöhung und Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage“. Möglich geworden war dies erst durch eine Änderung der Geschäftsordnung des Landtags im Februar 2022, die – ich will das einmal kurz erwähnen – im Wesentlichen auf eine Initiative meiner Fraktion zurückgeht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Die Koalition hat das natürlich insgesamt unterstützt. Als Grüne haben wir uns seit Jahren dafür eingesetzt, dass solche öffentlichen Petitionen, die sehr viel Unterstützung erhalten, auch in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses mit einer Anhörung der Initiatorinnen und Initiatoren behandelt werden. Da der Herr Vorsitzende die Zahlen schon alle genannt hat, will ich die nicht wiederholen, sondern auf einige Einzelfälle eingehen, die vielleicht nicht völlig uninteressant sind. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Zum Beispiel bestehen für Frauen in Justizvollzugsanstalten besondere Herausforderungen in einer ansonsten sehr männlich dominierten Umgebung. So gibt es scheinbar nur wenige für Frauen geeignete Arbeitsplätze, insgesamt 25 bei ungefähr 60 weiblichen Inhaftierten, so eine Petition, wodurch nur maximal 40 % der Frauen überhaupt einer Arbeit nachgehen können. Das haben mehrere weibliche Gefangene beklagt, und dem muss natürlich abgeholfen werden. Ein anderes, viel alltäglicheres Problem von weiblichen Inhaftierten konnte erfolgreich gelöst werden. Einen herzlichen Dank dafür an unseren Justizminister, Herrn Mertin. Aufgrund der Inflation werden in den drei Justizvollzugsanstalten mit weiblichen Gefangenen seit letztem Jahr die Monatshygieneartikel kostenlos ausgegeben. Dies ist mehr als unterstützenswert und auch für Zeiten ohne hohe Inflation angebracht. Hoffnung macht eine erfolgreiche Eingabe aus einer Jugendstrafanstalt, in der sich ein aus der Ukraine stammender Gefangener und zwei aus der Russischen Föderation stammende Gefangene dagegen gewehrt haben, dass sie entsprechend einer Anweisung des Ministeriums aufgrund des UkraineKriegs voneinander getrennt werden sollten, um Konflikte zu vermeiden. Diese Betroffenen hatten aber gar keine Probleme miteinander, und nachdem die Anstaltsleitung das geprüft hat und bestätigen konnte, konnten die drei wieder weiter zusammen ihre Ausbildung in einem Betrieb machen. Ein Beispiel, das Schule machen sollte. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) In einem scheinbar unlösbaren Teufelskreis befand sich ein Bürger ohne festen Wohnsitz, der aufgrund der fehlenden Meldeadresse seine Rente nicht mehr erhielt. Obwohl er sich in einer Obdachlosenunterkunft befand, konnte er diese nicht als Meldeadresse im Sinne des Rentenrechts angeben, weil er dort nur vorläufig untergekommen sei. Andererseits sagte die Rentenkasse: Ohne Meldeadresse gibt es keine Rente. – Nach Intervention der Bürgerbeauftragten hat einerseits die Rentenkasse zugesagt, die Rente trotz fehlender Meldeadresse auszuzahlen, und andererseits die zuständige Verbandsgemeinde, in der sich seine Notunterkunft befand, dass falls doch eine Meldeadresse notwendig sei, ihm diese an dieser Adresse zu gewähren. Es fragt sich ehrlich gesagt nur, warum solche pragmatischen Lösungen unbedingt den Einsatz einer Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses des Landtags bedürfen und nicht von vornherein ermöglicht werden. Bei verschiedenen Eingaben zur Übernahme von Kosten für Heizung und bei der Beantragung von Wohngeld konnte die Bürgerbeauftragte in Fällen helfen, in denen die Bürgerinnen und Bürger in der Kommunikation mit den Verwaltungen oder dem Jobcenter nicht mehr weiterkamen, weil pragmatische Lösungen verweigert wurden oder Bearbeitungszeiten über Monate dauern. Gerade weil es sich hierbei um Menschen handelt, die wenig finanziellen Spielraum haben, wäre es wünschenswert, wenn solche Lösungen nicht erst möglich sind, wenn die Bürgerbeauftragte oder der Petitionsausschuss eingreift bzw. eingreifen, sondern eigentlich selbstverständlich sind als Dienst an dem Bürger, dem wir alle verpflichtet sind. Hier erweist sich, dass die Arbeit der Bürgerbeauftragten wertvoll ist, und wir als Petitionsausschuss arbeiten sehr gerne mit der Bürgerbeauftragten und ihrem ganzen Team aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen, weil wir sehen können, es ist lösungsorientiert, bürgernah und das, was die Leute brauchen. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
