landtag-rlp.de ↗

Katharina Binz

28.09.2023 Sitzungen 18/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die andauernden Herausforderungen in der Fluchtaufnahme haben uns an dieser Stelle bereits vielfach beschäftigt – das ist auch gut und richtig so –, leider immer wieder auch die populistischen tendenziösen Anträge der AfD zu diesem Thema. Insoweit ist es nicht überraschend, dass die AfD versucht, das von den kommunalen Spitzenverbänden in Auftrag gegebene Gutachten zur Finanzierung von Aufnahme und Integration von Geflüchteten in den Kommunen zu instrumentalisieren. Sehr geehrter Herr Abgeordneter Frisch, Ihre Rede hat einmal mehr deutlich gemacht, es geht Ihnen mit dieser Debatte in keinster Weise um die Kommunen, um die Nöte der Kommunen und um die Herausforderungen, die unsere Kommunen gerade haben. Es geht Ihnen nicht um die finanzielle Ausstattung der Kommunen, sondern es geht Ihnen einzig und allein darum, hier gegen geflüchtete Menschen zu hetzen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Einleitend ist zu dem Gutachten der kommunalen Spitzenverbände erst einmal festzuhalten, die Landesregierung ist weiterhin der Meinung, dass die Erstattungen nach dem Landesaufnahmegesetz verfassungsgemäß sind. Die zentrale Annahme des Gutachtens, die auch von Ihnen und Herrn Junk von der CDU angeführt worden ist, wonach das geltende Erstattungssystem unter das Konnexitätsprinzip fallen würde, überzeugt – wenn man das Gutachten wirklich studiert hat – auf ganzer Linie überhaupt nicht, und zwar weil dieses Gutachten davon ausgeht, dass die besonderen Anforderungen, die an die Kommunen bei der Erfüllung dieser Aufgaben gestellt werden, durch das Land hervorgerufen werden, und zwar einzig und allein basierend auf der Verteilentscheidung. Das Land ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Menschen nach einer gewissen Zeit aus der Landesaufnahme auf die Kommunen zu verteilen. Wir erfüllen hier eine gesetzliche Aufgabe, die man uns übergeben hat. Jetzt zu sagen, diese einzelne Verteilentscheidung ist dafür auslösend, dass die Kommune eine besondere Aufgabe zu erfüllen hat, und deshalb greift das Konnexitätssystem, ist ein interessantes Konstrukt. Überzeugend finde ich es nicht. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Herr Abgeordneter Junk, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, kein anderes Land würde mit einem pauschalisierten System arbeiten, (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) dann empfehle ich Ihnen, an das Fenster zu treten und hinter den Vorhang zu schauen. Dann sehen Sie sogar ein Bundesland, in dem ein pauschalisiertes System funktioniert. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Es sind nämlich fast alle Länder, die mit pauschalisierten Systemen arbeiten. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Bemerkenswert an dem Gutachten ist meiner Meinung nach zudem, dass das Gutachten auch mit gar keinem Wort auf die tatsächliche Höhe der Erstattungsleistungen an die Kommunen eingeht, sozusagen der Lastenausgleich überhaupt nicht dargestellt wird, und auch die Entwicklung dieser Landesaufwendungen für die kommunale Aufgabe in keinster Weise dargestellt wird. Das Gutachten enthält keinen Ausgaben-Einnahmen-Vergleich. Es beschränkt sich rein auf diese verfassungsrechtlichen Fragen. Das heißt, die realen umfänglichen Erstattungsleistungen, die das Land in den letzten Jahren geleistet hat, werden vollkommen ausgeblendet. Es wird lediglich eine Pauschale aus dem Landesaufnahmegesetz erwähnt. Das ist die 35- Millionen-Euro-Pauschale. Die anderen Pauschalen werden überhaupt nicht erwähnt. Ebenso wird überhaupt nicht erwähnt, was das Land in den letzten Jahren Jahr für Jahr an Sonderzahlungen an die Kommunen geleistet hat. Weil es nicht erwähnt wird, würde ich es gerne noch einmal erwähnen. Das waren 96 Millionen Euro im Jahr 2016, 58,5 Millionen Euro im Jahr 2018, 78 Millionen Euro im Jahr 2019, 12 Millionen Euro im Jahr 2020, 141,6 Millionen Euro im Jahr 2022 und 121,6 Millionen Euro im Jahr 2023. Das sind insgesamt seit 2016 über eine halbe Milliarde Euro, die das Land an Sonderzahlungen im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes an die Kommunen weitergeleitet hat. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) – Deswegen sind auch die Sonderzahlungen angestiegen, wenn Sie das jetzt verfolgt haben. Unabhängig davon werden das Land und die Kommunen in konstruktiven Gesprächen darüber bleiben. Das haben wir fest beim letzten Termin, den das Kabinett gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden hatte, vereinbart. Wir werden uns weiter über die Finanzierung der kommunalen Fluchtaufnahme unterhalten. Wir wollen uns auch mit den Aufgaben auseinandersetzen, die akut aktuell vor uns liegen. Sie sind herausfordernd genug. Sie haben es alle mitbekommen. Die Zugangszahlen sind in den vergangenen Wochen stark angestiegen. Deshalb kommen wir auch in unseren Landesaufnahmeeinrichtungen an die Kapazitätsgrenzen. Diese sind nahezu vollständig ausgelastet. Darauf haben wir reagiert, indem wir weitere Kapazitäten aufgebaut haben. So konnten wir kurzfristig 550 neue Plätze schaffen. Ab Oktober kommen noch einmal 650 dazu. 450 davon werden im Hotel Moselpark in Bernkastel-Kues wieder entstehen. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei den drei Abgeordneten aus dem Wahlkreis bedanken. Karina Wächter, Tamara Müller und Jutta Blatzheim-Roegler begleiten diese Entwicklung vor Ort, die nicht ganz konfliktfrei ist, sehr konstruktiv. Vielen Dank dafür. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Es ist weiterhin unser Ziel, dass wir diese Zugangsspitzen für die Kommunen abfedern können. Trotzdem werden wir in der aktuellen Situation nicht darum herumkommen, auch die Verteilung an die Kommunen anzuheben. Wir haben seit Anfang des Jahres mehr Menschen in den AfA aufgenommen als wir an die Kommunen verteilt haben. Auf diesem Stand können wir jetzt nicht mehr bleiben. Das heißt, wir müssen ab dem vierten Quartal von 250 Personen pro Woche, die wir in die Kommunen verteilen, maßvoll nach oben gehen: erst einmal auf 300, dann auf 350 und im November wird es sich dann auf 400 Personen in der Woche steigern. Das ist eine maßvolle Steigerung, um die wir in dieser Situation nicht herumkommen. All das geschieht wie auch in der Vergangenheit seit Februar 2022 in einer guten, in einer bewährten und in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen, weil ganz klar ist, diese Aufgabe stemmen wir nur gemeinsam. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Klar ist auch, dass wir für dieses Jahr den finanziellen Ausgleich gut geregelt haben, aber wir natürlich unseren Blick schon in das nächste Jahr richten. Hier brauchen wir eine stärkere, eine verlässliche, eine nachhaltige Finanzierungsbeteiligung des Bundes an den Kosten für die Aufnahmeunterbringung und Integration. Stand heute hat der Bund für das Jahr 2024 lediglich eine Zahlung von 1,25 Milliarden Euro an die Länder zugesagt. Das ist viel weniger. Deshalb wird sich der Bund in dieser Frage bewegen müssen. Dazu stehen wir einig gemeinsam mit den Kommunen in unserem Land. Auch der Landkreistag hat sich heute in einer Pressemitteilung dafür noch einmal sehr, sehr deutlich ausgesprochen. Ich kann alles unterschreiben, was in dieser Pressemitteilung steht. Deswegen haben die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände auch vereinbart, (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Die Unterbringungssituation erreicht eine alarmierende Situation!) sich vor der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz noch einmal zusammenzusetzen, damit wir gemeinsam mit einer Stimme in Richtung Berlin sprechen. Wir brauchen eine nachhaltige und eine verlässlichere Finanzierung. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Protokoll ↗