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Gordon Schnieder

CDU 28.09.2023 Sitzungen 18/51

So ist es!) Auch eine zeitnahe Evaluierung und vertikale Bedarfsermittlung muss hier für mehr Klarheit sorgen. 2026 ist hierfür viel zu spät. Es kann nicht sein, dass erst 2026 und dann darauf basierend die Anpassung am 1. Januar 2028 erfolgt. Das ist erst nach der nächsten Landtagswahl und dann noch zwei Jahre später. So lange können die Kommunen nicht warten. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU) Sehr geehrte Damen und Herren von der Landesregierung, haben Sie den Mut, durch einen Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2023/2024 und einen zusätzlich einzurichtenden Härtefallfonds (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was ist denn Ihr Vorschlag zur Gegenfinanzierung? Keine Antwort!) für die über 1.000 notleidenden Kommunen ein wegweisendes Zeichen für das Ehrenamt zu setzen. Die FREIEN WÄHLER bieten Ihnen an, diesen Weg konstruktiv mit zu begleiten. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)

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