landtag-rlp.de ↗

Sabine Bätzing-Lichtenthäler

SPD 28.09.2023 Sitzungen 18/51

Hör zu! – Glocke des Präsidenten) – Schwätzer. Erstmalig wurde daraufhin mit einem wahren Kraftakt von der Landesregierung – – (Unruhe im Hause – Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU – Glocke des Präsidenten) – Doch Schwätzer, Sie haben doch geschwätzt. – – ein bedarfsorientierter KFA aufgestellt. Die pauschale Behauptung im Gesetzentwurf der CDU, die Landesregierung lasse dabei die Aufgaben der Kommunen völlig unberücksichtigt, ist schon vor dem Hintergrund des Urteils und der Zielrichtung des neuen KFA abwegig. Dass Sie bei Ihrem Gesetzentwurf zur Bestätigung Ihrer Ausführungen den kommunalen Finanzreport anführen, der sich auf alte Zahlen stützt und weder den neuen KFA noch die Altschuldenregelung durch das Land bei seiner Bewertung der Situation erwähnt, passt ins Bild Ihres Entwurfs. (Abg. Martin Haller, SPD: So sieht’s nämlich aus!) Ungenauigkeiten und dort, wo es passt, ein Zurechtbiegen, daraus ist dieser Gesetzentwurf der CDU gemacht. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der Aufwuchs des kommunalen Finanzausgleichs von 358 Millionen Euro wird als Verzerrung des Systems bezeichnet. Stattdessen wird von Oppositionsseite ein wildes Rechenspiel betrieben, damit man Beträge kleinreden kann. An dieser Stelle möchte ich noch einmal das Urteil des VGH vom 16. Dezember 2020 in Erinnerung bringen, der die Menge des Geldes eben nicht bemängelt hat und sogar betont – ich zitiere –: „Eine aufgabenadäquate Finanzausstattung kann daher zu einem im Vergleich zu der für die Jahre 2014 und 2015 ermittelten Finanzausgleichsmasse höheren, aber auch zu einem geringeren Betrag führen.“ In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein weiteres Urteil des VGH hinweisen, wonach die Kommunen ihre eigenen Einnahmequellen – schwerpunktmäßig sind das Gewerbe- und Grundsteuern – angemessen auszuschöpfen haben und dabei ihre Kräfte größtmöglich anspannen sollen. Das passt mit Ihrem Vorschlag, die Nivellierungssätze zu reduzieren, überhaupt nicht überein. Wir haben nun einmal eine Finanzausgleichsmasse in unserem System. Das ist und bleibt Fakt, liebe CDU. Der vorliegende Gesetzentwurf ist in Ihrer altbekannten Manier nach dem Schema gestrickt, es kann noch ruhig ein bisschen mehr sein. Woher die Mittel dafür kommen sollen, sagen Sie nie. Im Gesetzentwurf können Sie die Kosten nicht einmal benennen. Das sollen schön die anderen machen. Traumschlösser versprechen ohne Finanzierungsgrundlage, jedem Wohl, aber keinem Weh, das ist typisches Oppositionshandeln. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

Alle Reden von Sabine Bätzing-Lichtenthäler Protokoll ↗