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Dr. Lea Heidbreder

GRÜNE 27.09.2023 Sitzungen 18/50

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Wassercent feiert in diesem Jahr sein zehnjähriges Jubiläum. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs vor zehn Jahren hat die damalige Umweltministerin auf die Notwendigkeit hingewiesen, unsere Ressource Wasser zu schützen und diese auch für künftige Generationen zu bewahren. Wir haben daher Verantwortung, und ich glaube, diese Aussage gilt heute mehr denn je; denn innerhalb Deutschlands zählt Rheinland-Pfalz zu den mit am stärksten vom Klimawandel betroffenen Regionen. Die Grundwasserneubildungsrate ist in den letzten zehn Jahren um durchschnittlich 25 % zurückgegangen. Deshalb ist es richtig, dass wir mit Blick auf die zunehmende Wasserknappheit weitere Maßnahmen ergreifen und das Wasserentnahmeentgeltgesetz fortschreiben, um die Entnahme von Grundund Oberflächenwasser zur land- und forstwirtschaftlichen Bewässerung in die Entgeltpflicht aufzunehmen. Mit der Neuregelung gilt auch für die Forst- und Landwirtschaft ab einer festgelegten Freimenge ein Entgeltsatz von 6 Cent pro Kubikmeter für Grundwasser und 2,4 Cent pro Kubikmeter für Oberflächenwasser. Um den Anreiz für Zusammenschlüsse zu stärken – wir haben es gehört –, müssen Wasserund Bodenverbände nur die Hälfte zahlen. Die rund 300 betroffenen Wasserentnehmerinnen und -entnehmer im landwirtschaftlichen Bereich können zudem ihre Investitionskosten für digitale Mengenerfassung verrechnen. Letzten Freitag wurde in Ingelheim der Zukunftsplan Wasser vorgestellt. Dort hat der Präsident des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Pfalz Süd, Herr Hartelt, gesagt, wie sehr die Landwirtschaft und auch der Weinbau unter den Folgen des Klimawandels leiden. Trockenheit und Wassermangel führen vielerorts zu Ertrags- und Qualitätsproblemen bei wichtigen Nutzpflanzen wie Getreide oder Raps. Die Landwirtschaft ist wie kein anderes Berufsfeld abhängig von gesunden Böden sowie sauberer Luft und Wasser. Der Erhalt unserer Wasserressourcen ist für unsere Lebensmittelproduktion essenziell. Die Klimakrise führt jetzt aber zu dem Paradox, dass wir sowohl weniger Wasser zur Verfügung haben als auch die Bewässerung durch zunehmende Dürrephasen steigt. Die Notwendigkeit für wassersparende Technik zur Schonung der Ressource Wasser steigt also entsprechend. Die Landwirtschaft begegnet der Trockenheit deshalb nicht nur mit mehr Beregnung, sondern kann den Folgen der Klimakrise auch über eine klimaangepasste Sortenauswahl und Fruchtfolge, Humusaufbau und mit Verfahren wie der Direktsaat für eine schonende Bodenbearbeitung entgegenwirken. Länder wie Australien, die schon länger mit Trockenheit zu kämpfen haben, nutzen zum Beispiel das Keyline Design, um Niederschläge über Gräbensysteme besser zu nutzen, Erosion zu mindern und Wasser in der Fläche zu halten. Auch im Steillagenweinbau wird durch das Anlegen von Querterrassen weniger fruchtbarer Boden abgetragen und mehr Wasser gespeichert. Solche Ideen sollten Schule machen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Genau deshalb sind auch die Einnahmen aus dem Wassercent zweckgebunden. Mit den Einnahmen werden Maßnahmen und Projekte für ressourcenschonendes Wassermanagement in Land- und Forstwirtschaft gefördert. Damit wirkt der Wassercent doppelt, durch einen Anreiz und durch Reinvestition in Technik zum Wassersparen. Jedes Jahr entnehmen wir in Rheinland-Pfalz über 2 Milliarden Kubikmeter Wasser. In 25 Jahren ist das einmal der gesamte Bodensee. Wer einmal am Bodensee gestanden hat, weiß, welche Menge an Wasser das ist. Um uns zukunftssicher aufzustellen, müssen wir jetzt Vorbereitungen treffen, da in anhaltenden Trockenperioden örtlich das Wasser knapp werden kann und durch die fortschreitende Klimakrise Nutzungskonflikte in der Wasserwirtschaft verstärkt werden. Herr Zehfuß, ich bin froh, dass Sie eben noch einmal klargestellt haben, dass Sie grundsätzlich dieses Thema unterstützen. Sonst hätte mich ein wenig besorgt, dass wir mit der CDU auf dem Trockenen sitzen bleiben würden. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Mit der Novellierung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes sorgen wir für eine faire Verteilung. Wir stärken das Verursacherprinzip und fördern einen achtsamen Umgang mit unserer wichtigsten Ressource, dem Wasser, um unser Lebensmittel Nummer 1, das Trinkwasser, jetzt und in Zukunft zu sichern. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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