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Nico Steinbach

SPD 27.09.2023 Sitzungen 18/50

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute in erster Lesung über die Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes. Diese Änderung ist eine Vorgabe, eine Vereinbarung aus unserem Koalitionsvertrag für Grundwasserentnahmen der Landwirtschaft, da weniger Grundwasserneubildung und weniger Wasser in Oberflächengewässern in Dürrezeiten bedingt durch den Klimawandel festzustellen bzw. weiter zu erwarten sind. Grundsätzliches Ziel der gesetzlichen Änderung ist der ressourceneffiziente Umgang mit Wasser. Bislang mussten nur Wasserversorger, Industrie und Gewerbe den Wassercent bezahlen. Wasser zur land- und forstwirtschaftlichen Beregnung war kostenfrei. Nun sollen land- und forstwirtschaftliche Betriebe ab dem nächsten Jahr ab einer Entnahmemenge von 10.000 Kubikmetern jährlich bei Grundwasser und ab einer Entnahmemenge von 20.000 Kubikmetern bei Wasser aus Oberflächengewässern ein Entgelt zur Entnahme bezahlen. Die im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung vereinnahmten Gelder – das ist wichtig – werden zweckgebunden für ressourcenschonende Bewässerungsprojekte verwendet werden. Zur nachhaltigen Nutzung von Oberflächen- und Grundwasser für Beregnungszwecke sollen digitale Mengenerfassung und witterungsgesteuerte Beregnungstechniken eingesetzt werden. Das Wasserentnahmeentgelt soll folgendermaßen ausgestaltet werden: Es beträgt bei Entnahmen durch einen Wasser- und Bodenverband 3 Cent pro Kubikmeter für die Wasserentnahme aus Grundwasser und 1,2 Cent pro Kubikmeter für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern. Für alle anderen Entnahmen werden 6 Cent bzw. 2,4 Cent fällig. Der verringerte Entgeltsatz für Entnahmen durch einen Wasser- und Bodenverband trägt dem Umstand Rechnung, dass verbandlich organisierte Entnahmen die Zahl an wasserrechtlichen Entnahmezulassungen reduzieren und dadurch die Gewässerbewirtschaftung und den Verwaltungsvollzug vereinfachen. Zudem wird damit für Einzelentnehmer ein Anreiz geschaffen, sich einem Wasser- und Bodenverband anzuschließen, was dem politischen Willen Rechnung trägt, insbesondere Verbundlösungen auf Wasserverbandsebene zu stärken. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Einführung des Wasserentnahmeentgelts mittels Gesetz im Jahr 2013 hat jährliche Einnahmen von rund 25 bis 27 Millionen Euro geschaffen. Diese Einnahmen dienen laut diesem Gesetz der Finanzierung von wasserwirtschaftlichen Aufgaben zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung und zum Schutz der Ressource Wasser. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann Ihnen nur sagen, unsere Vorgängerinnen und Vorgänger haben ein sehr wegweisendes Gesetz geschaffen; denn durch dieses Wasserentnahmeentgelt können kommunale Projekte, kommunale Maßnahmenträger pass- und zielgenau vom Land unterstützt werden. Ich nenne gern an dieser Stelle ein paar Beispiele. Reden wir über Starkregenvorsorge, reden wir über Trinkwasserverbundprojekte, reden wir über Hochwasserschutz, reden wir über Renaturierungsmaßnahmen wie zum Beispiel unsere Aktion Blau Plus und vieles andere mehr. Wir könnten sie nicht finanzieren, wenn wir diese zweckgebundenen Einnahmen aus dem Wassercent nicht hätten, und wenn wir dieses Instrument nicht hätten, wir müssten es erfinden. Das ist made in Rheinland-Pfalz, darauf können wir stolz sein. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wenn wir zum Beispiel im Umweltausschuss über die Verwendung und die Notwendigkeit von Maßnahmen reden, die in irgendeinem Bezug zu Gewässerschutz, Trinkwasserversorgung, Hochwasserschutz und all diesen Dingen stehen, die ich gerade aufgezählt habe, dann kann die CDU nicht schnell genug Geld verteilen und in die Fläche bringen oder neue Anforderungen stellen. Wenn es aber um die Einnahmebeschaffung geht, dann versperrt man sich. Sehr geehrter Herr Zehfuß, Sie müssen uns vielleicht im Ausschuss noch einmal erklären, woher die 7 Millionen Euro an Kosten kommen sollen. Im Gesetzentwurf steht etwas ganz anderes. Sie wissen genau, dass das geschätzte Entgeltaufkommen die Verwaltungskosten, die naturgemäß entstehen, deutlich übertreffen. Ich kann Ihnen vorweg sagen, dass die zweckgebundene Mittelverwendung gerade auch für landwirtschaftliche Maßnahmen im Gesetz steht. Ich glaube, das ist etwas sehr Vernünftiges und zeigt, dass nicht mutwillig Einnahmebeschaffung betrieben wird. Diejenigen, die effizient mit der Ressource Wasser umgehen, diejenigen, die in neue Technik investieren – ob es nun eine neue Beregnungstechnik ist oder man sich in Verbundlösungen oder im Verband zusammenschließt –, die sollen belohnt werden. Ich glaube, das ist sinnvoll, insbesondere auch im Vergleich zu den anderen, die Wasser entnehmen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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