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Dr. Erwin Manz

27.09.2023 Sitzungen 18/50

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als Folge des Klimawandels treten immer häufiger Dürre- und Hitzewellen auf, Flüsse führen zeitweise extremes Niedrigwasser, und die Grundwasserspiegel sinken. Darauf müssen wir uns als Gesellschaft einstellen. Das bedeutet, die Infrastruktur danach auszurichten, so wie wir es mit unserem Pakt für eine resiliente Trinkwasserversorgung tun. Das bedeutet aber auch, unseren Wasserverbrauch entsprechend der Verfügbarkeit zu betrachten. Wegen der zunehmenden Wasserknappheit müssen wir weitere Anstrengungen zur Schonung des vorhandenen Wasservorkommens unternehmen. Die Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes leistet hierzu einen entsprechenden Beitrag. Bisher waren Entnahmen von Grundwasser und Wasser aus oberirdischen Gewässern zur land- und forstwirtschaftlichen Bewässerung anders als Entnahmen zu anderen Zwecken entgeltfrei. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Passend zum Parlamentarischen Abend!) Der Gesetzentwurf zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes sieht die Aufhebung dieser Entgeltfreiheit vor. Damit wird insbesondere der Koalitionsvereinbarung Rechnung getragen, die dies für die Grundwasserentnahmen in der Landwirtschaft als politisches Ziel vorgibt. Die Entnahmen aus oberirdischen Gewässern und die Entnahmen zur forstwirtschaftlichen Bewässerung sollen darüber hinaus ebenfalls in die Entgeltpflicht einbezogen werden, um Abgabengerechtigkeit herzustellen. Zudem werden die Entnahmen durch eine jährliche Erklärungspflicht transparenter und führen zu einer besseren Bewirtschaftung der Ressource Wasser. Das Entgelt schafft im Sinne einer ökologischen Lenkungswirkung Anreize für eine schonende und effiziente Nutzung der Wasserressourcen. Die vereinnahmten Gelder werden zweckgebunden für ressourcenschonende Bewässerungsprojekte verwendet. Dabei soll grundsätzlich der allgemeingültige Entgeltsatz von 6 ct/m³ Grundwasser und 2,4 ct/m³ Wasser aus oberirdischen Gewässern gelten. Für Entnahmen von Wasser- und Bodenverbänden ist ein um die Hälfte reduzierter Entgeltsatz vorgesehen, weil verbandlich organisierte Entnahmen die Zahl wasserrechtlicher Entnahmezulassungen reduzieren. Das vereinfacht die Gewässerbewirtschaftung und den Verwaltungsvollzug. Zudem ändern wir die allgemeinen Bagatellregelungen, indem eine generelle Freimenge in derselben Größenordnung eingeführt wird. Mit dem Gesetzentwurf gehen wir einen wichtigen Schritt in Richtung gewässerschonende Landwirtschaft und leisten so einen Beitrag zur Anpassung unseres Landes an den Klimawandel. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Protokoll ↗