Daniela Schmitt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke für die Gelegenheit, zu später Stunde noch einmal über dieses wichtige Thema sprechen zu können. Die Debatte vorhin hat gezeigt, das Thema heizt die Gemüter auf. Der eine oder andere, der vielleicht weniger betroffen ist, scherzt an der einen oder anderen Stelle, aber unsere Landwirte trifft es hart ins Mark. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere landwirtschaftlichen Erzeugnisse bereichern unsere Kulturlandschaft. Für uns alle ist es ein Segen und für die Konsumenten letztendlich regionaler Genuss, aber – das will ich an der Stelle als Landwirtschaftsministerin ganz klar betonen – für unsere landwirtschaftlichen Betriebe ist es eine wirtschaftliche Grundlage. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hat ganz klar das Ziel, Naturschutz und Landwirtschaft miteinander zu vereinbaren. Mit diesem Ansatz ist uns bereits vieles gelungen. Ich denke an die einvernehmliche Regelung bei der Pflanzenschutzmittelanwendungsverordnung, mit der wir gerade hier in Rheinhessen, wenn wir an den Obstbau denken, gute Lösungen gefunden haben. In diesem Geist sollten wir auch diese Herausforderung mit den Krähen angehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schwärme von Krähenvögeln ziehen seit Mai über das Land und richten zum Teil immense Schäden in der Landwirtschaft und in den Sonderkulturen an. In der Tat müssen Landwirte hilflos dabei zusehen, wie ihre Ernten vernichtet werden. Ja, ich habe vor zwei Wochen das Gespräch mit landwirtschaftlichen Vertretern hier in Mainz gesucht. Es ist wirklich schlimm, wenn man es noch einmal eins zu eins hört und auch sieht, wie ganze Felder innerhalb kürzester Zeit komplett vernichtet werden. Dabei nutzen unsere Landwirte bereits alle verfügbaren vorbeugenden Möglichkeiten, um diese Krähenvögel von ihren Flächen fernzuhalten, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen feststellen, dass diese Maßnahmen nicht ausreichend wirken und wirkungsvolle Methoden aktuell nicht verfügbar sind. Akustische Vergrämung in Schutzgebieten ist nicht mehr erlaubt, und alternativ zur akustischen Vergrämung bleibt den betroffenen Obstbauern nur die sogenannte letale Vergrämung, (Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) das heißt die gezielte Entnahme von Einzeltieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser gemeinsames Ziel muss es aber sein, den bestehenden Rechtsrahmen zu nutzen, um bei besonderen Schadenereignissen leichter und schneller Ausnahmen für die Bejagung von Saatkrähen sowie von Rabenkrähen erteilen zu können. Um genau das zu unterstützen, wird mein Ministerium eine Meldeplattform für Schäden durch diese Krähenvögel, aber auch durch andere Vogelarten einrichten, um die Problematik dauerhaft abzubilden und die Voraussetzung dafür zu schaffen, künftig schneller reagieren zu können und um genau diese besonderen Schadenereignisse zu dokumentieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Immissionsschutzrecht, im Jagdrecht und im Naturschutzrecht stecken die wirksamen Stellschrauben. Hier müssen wir jetzt gemeinsam nach Lösungen suchen, um dem Ziel, Landwirtschaft und Naturschutz zusammen zu denken, gerecht zu werden. Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Die rheinland-pfälzische Landwirtschaft ist auf wirksame Instrumente zur Vermeidung von Krähenschäden angewiesen. Ich sage es in aller Klarheit, wir schauen nicht tatenlos zu, dass wertvolle Erzeugnisse vernichtet werden und wir am Ende die Produkte, zu vermutlich schlechteren Bedingungen erzeugt, aus dem Ausland importieren. Lieber Herr Kollege Zehfuß, deswegen mag Ihnen das eine vielleicht zu wenig, zu langsam und auch zu klein sein, aber mir ist es wichtig hier zu handeln. Ministerielle Untätigkeit lasse ich mir nicht vorwerfen. (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Vielleicht habe ich Ihnen ja gar nicht den Vorwurf gemacht, Frau Schmitt!) Wir gehen das Thema an, und wir werden Lösungen finden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
