Thomas Wansch
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist noch ein typischer CDU-Antrag zum Ende unseres Plenartags vor der parlamentarischen Sommerpause. Mit diesem Antrag soll kurz vor dem parlamentarischen Abend der kommunalen Spitzenverbände regelrecht Verunsicherung in der kommunalen Familie herbeigeredet werden, (Heiterkeit bei der CDU und Zurufe von der CDU, von der AfD und von den FREIEN WÄHLERN) indem Sie die tatsächlichen Entwicklungen und Rahmenbedingungen einfach ausblenden. Bleiben wir bei den Fakten. Ja, der Verfassungsgerichtshof hat zum KFA im Dezember 2020 entschieden und einen neuen, bedarfsorientierten Verteilungsmechanismus für die zu ermittelnde Mindestfinanzausstattung der Kommunen gefordert. Das, was die CDU mit ihrem vorliegenden Antrag unterstellt, hat das Gericht aber nicht gefordert. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, mit Ihrem Antrag greifen Sie einzelne Berechnungsdetails heraus und fordern zusammenfassend insgesamt mehr Geld. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Gerade das hatte der VGH in seinem Urteil nicht festgestellt, in keinem einzigen Satz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotzdem werfe ich gerne einen Blick auf die Finanzausstattung des KFA und vor allem auf die Entwicklung der letzten Jahre. Im Vergleich zum Jahr 2022 ist die Finanzausgleichsmasse im Jahr 2023 noch einmal – man höre – um 357 Millionen Euro gestiegen. Sie beträgt jetzt insgesamt über 3,8 Milliarden Euro. Das ist eine Steigerung um mehr als zehn Prozentpunkte. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –
