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Stephan Wefelscheid

FREIE WÄHLER 20.07.2023 Sitzungen 18/49

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Idee des Bürokratieabbaus ist nicht neu. Seit 2006 hat die Bundesregierung ein Programm für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung aufgelegt, um überflüssige Bürokratie systematisch zu reduzieren. Weitere Arbeitsprogramme folgten in den letzten Jahren, und aktuell ist ein neues Bürokratieentlastungsgesetz in der Vorbereitung, dessen Entwurf noch 2023 vorgelegt werden soll. Auch besteht seit dem Jahr 2006 ein Nationaler Normenkontrollrat als unabhängiges Expertengremium, um die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und den Bundesrat bei Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung zu beraten. Diese Normenkontrollräte gibt es mittlerweile auch auf Ebene der Bundesländer in Baden-Württemberg, Sachsen und Bayern. Seit 2016, 2018 und 2022 beraten diese Normenkontrollräte die Staatsregierungen als unabhängiges Gremium. Ich habe mir diese Normenkontrollräte der genannten Bundesländer näher angeschaut und möchte deren Sinnhaftigkeit nicht in Abrede stellen; doch gibt es für alles den richtigen Zeitpunkt, und dieser besteht derzeit zumindest in Rheinland-Pfalz nicht. (Abg. Michael Frisch, AfD: Nein, wir haben ja keine Bürokratie!) Wenn Sie in den Ausführungen in Ihrem Antrag insbesondere auf die positiven Erfahrungen in Baden-Württemberg rekurrieren, so sollte es auch Erwähnung finden, dass die Amtszeit des dortigen ersten Normenkontrollrats zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen ist und ein neues Gremium nicht berufen wurde. Auch wurde mit Auslaufen der Amtszeit des Normenkontrollrats dieses bisherige Instrument zum Bürokratieabbau auf den Prüfstand gestellt. Ein Schwerpunkt der Arbeit des bisherigen Normenkontrollrats lag auf der Prüfung der Berechnung des Erfüllungsaufwands von Regelungen. Dieser Ansatz hat sich nicht ausreichend bewährt und soll weiterentwickelt werden, auch wenn keine Abschaffung des Gremiums geplant ist. Sollte man die Entwicklung also abwarten, um von den Erfahrungswerten der anderen Bundesländer zu profitieren? Wir sagen ganz klar ja; denn ein Abwarten hat sich die AfD nach Beantwortung ihrer Großen Anfrage im Sommer 2022 ebenfalls gegönnt, liefert die Landesregierung doch unter den dortigen Fragen 7, 8 und 11 den nachvollziehbaren Hinweis auf die bereits bestehende Regelung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie die Staatskanzlei und die Ministerien, also der GGO. Wir sehen deswegen aktuell keinen Anlass oder keine Notwendigkeit, ein solches Gremium in Rheinland-Pfalz einzurichten und werden Ihren Antrag daher ablehnen. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Meine Damen und Herren, ich habe noch 2 Minuten Redezeit, und die möchte ich tatsächlich noch zu dem Thema „Bürokratieabbau in der Justiz“ nutzen; denn dieses Thema war schließlich bei Ihnen ursprünglich angekündigt. Ich habe mich dann gefragt, wo sich eigentlich die Justiz in diesem Antrag befindet. Ich bin dem Ausschussvorsitzenden Alexander Fuhr sehr dankbar, dass er bei der Reise nach Estland, an der ich stellvertretend für meine Kollegin teilnehmen durfte, in die Tagesordnung auch die Fahrt zum Landgericht Harju aufgenommen hatte. Dort hatten wir ein gemeinsames Gespräch mit dem Richter Ants Mailend zum Thema „Digitale Gerichtsverfahren und EAkte“. Wenn Herr Paul Sie informiert hätte – er war mit dabei –, (Abg. Michael Frisch, AfD: Er hat uns doch informiert!) hätte man den Antrag vielleicht auch anders gestellt, wenn man erfährt, wie man Bürokratieabbau in der Justiz wirklich bewerkstelligen kann. Es war schon wirklich cool zu sehen, dass man als Anwalt in Estland die Möglichkeit hat, digital seine Schriftsätze in die Akte einzustellen. Man schickt sie also nicht an die Gerichtsstelle, sondern der Richter öffnet die Akte für die am Prozess beteiligten Anwälte, und man kann seinen Schriftsatz direkt dort hochladen und kann sich auch anschauen, was in der Gerichtsakte steht und sozusagen mitlesen, wie der Richter an der Akte gearbeitet hat. Ich stelle es mir, zumindest aus der Praxis als Anwalt, schon recht cool vor, wenn wir das hier auch hätten, weil das dann die ganze Akteneinsichtsorgie ersparen würde. Man kann stattdessen dann zu jeder Zeit Einsicht nehmen, wie man es will, und arbeitet sozusagen organisch an der Verfahrensakte. Herr Minister, ich habe es im Ausschuss schon angesprochen: Davon sind wir leider noch ein Stück weit entfernt, weil – wie Sie es zu Recht ausgeführt haben – die Verfahrensordnungen in Deutschland das nicht hergeben. Gleichwohl wäre das aber eine Zukunftsmusik, eine Richtung, in die es gehen müsste, wenn man Bürokratie abbauen wollen würde, also Änderung der Verfahrensordnung und Öffnung der Justiz für eine solche E-Akte. Liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, das wäre etwas Innovatives, wenn man wirklich auch im Bereich der Justiz Bürokratie abbauen will, aber mit einem Normenkontrollrat werden wir nicht weiterkommen. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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