landtag-rlp.de ↗

Michael Ebling

20.07.2023 Sitzungen 18/49

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich finde es ein wirklich sehr wertvolles Zeichen – das darf auch ausstrahlen, und das darf auch gerne oft betont werden –, dass das Rückgrat für die freiwilligen Feuerwehren das Ehrenamt in Rheinland-Pfalz ist und diese weit über 50.000 Menschen, die sich für uns engagieren und bereit sind, für andere dort hineinzugehen, wo man sonst hinausrennt, einen großartigen Dienst für unsere Gesellschaft, für unsere Stabilität, für unsere Demokratie und vor allem für unsere Sicherheit leisten. Alles das ist unschätzbar. Es ist am Ende des Tages auch immer unbezahlbar. Deshalb ist es auch ein Ehrenamt, aber es wird gesehen, es wird anerkannt, es wird gewürdigt und wird auch besser ausgestattet. Dafür stehen wir im Wort. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Deshalb spielt die Stärkung des Ehrenamts eine große Rolle, sei es durch die Anerkennung, sei es durch die Ausrüstung, sei es übrigens auch durch gute rechtliche Rahmenbedingungen, die in unserem Landesgesetz LBKG vorbildlich sind und auch vorbildlich für viele andere Länder sind, was das Thema „Freistellung“ und anderes angeht. Wir werden in der Zukunft beweisen, dass wir unsere Bemühungen immer wieder an veränderte Gegebenheiten anpassen können. Dazu gehört zum Beispiel inzwischen ein vollfinanzierter Nachwuchskoordinator beim Landesfeuerwehrverband. Dazu gehören inzwischen Partnerschaftsvereinbarungen mit Unternehmen, die freistellen, um auch die zu würdigen, die das Ehrenamt unterstützen, zum Beispiel in den mittelständischen Unternehmen unseres Landes. Sie stellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Feuerwehren ohne Bedenken frei. Dazu gehört die verbesserte technische Ausstattung, wenn ich allein an das Sonderprogramm erinnere oder aktuell an die Verstärkung der kommunalen Aufgabenträger mit neuen Fahrzeugen, die insbesondere die Waldbrandgefahren besser im Griff behalten können und vieles andere mehr. Wir sind auch in der Akademie alles andere als untätig. Auf die schlechte technische Ausstattung zu verweisen, offenbart nur, dass der Abgeordnete, der dazu gesprochen hat, wahrscheinlich seit ungefähr 20 Jahren nicht mehr da war. Diese Akademie ist gerade im Bereich des Blended Learning und der digitalen Ausstattung auch bundesweit ein Vorreiter. Wir werden sie weiter personell und damit auch finanziell verstärken. 24 neue Stellen sind allein im aktuellen Haushalt dafür vorgesehen. Zur Forderung nach einer Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige: Sie ist nicht nur erhöht, sondern sie ist auch bereits angekündigt. Sie ist auch im Kontext der Veränderungen und der Stärkung des Ehrenamts für unsere Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister angekündigt. Wir packen die kommunale Aufwandsentschädigungsverordnung an. Wir packen gleichzeitig die Feuerwehrentschädigungsverordnung an. So haben wir es gesagt. So werden wir es auch tun. Da die Ankündigung auch bedeutet, es wird rückwirkend geschehen, ist es nicht entscheidend, ob diese Entschädigungsverordnung nun im Mai, Juni, Juli, August oder September kommt. Sie kommt, und sie kommt zum 1. Januar 2023 rückwirkend. Da es aber zum Beispiel noch von den kommunalen Spitzenverbänden inhaltliche Anregungen gab, wollen wir sie wenigstens ordentlich prüfen, um es auf den Weg zu bringen. Bei dem Feuerwehrehrenzeichen will ich nur sagen, Vorsicht, die Erfahrenen unter Ihnen wissen, dass es dazu schon emotionale Diskussionen gab, als es einmal um die Anzahl von solchen Ehrungsanträgen und den verbundenen Mehraufwand auf der einen Seite ging; genauso gab es schon eine kritische Diskussion mit dem Landesfeuerwehrverband über die Inflation von solchen Feuerwehrehrenzeichen. Man sollte sich also gut ansehen, ob man das wirklich will und vielleicht nicht nur aus der Mitte dieses Raums heraus entscheiden, sondern dazu auch erst einmal die Beteiligten fragen. Zum Hinweis, bei zulassungsbeschränkten Studiengängen Ehrenamt zu berücksichtigen: Das kennen wir in Rheinland-Pfalz. Die Hochschulen entscheiden hierüber in eigener Zuständigkeit. Sie sind, wie man weiß, bei der Freiheit von Wissenschaft und Forschung nicht weisungsgebunden. Das ist auch ganz gut so. Dass Hochschulen aber sehr wohl diese Schwerpunkte setzen können, ist genauso möglich, wie es im Übrigen unnötig ist, bei Meisterprüfungen, wie es im Antrag gefordert wird, auf Wartezeiten zu verweisen. Sie gibt es dort nämlich gar nicht. Deswegen ist es auch nicht notwendig, irgendetwas wegzuschaffen, was wir gar nicht haben. Ich glaube, deshalb ist der Weg richtig, auch wenn wir die Anfrage von Herrn Dr. Streit noch nicht vollumfassend und zu seiner Zufriedenheit beantworten konnten. In der Praxis bleibt es aber für mein Haus wichtig, dass wir zunächst die Expertise, die Fachleute, die Fachfrauen und die Fachmänner, in eigener Sache fragen werden. Wir wollen systematisch beleuchten, was Gelingensvoraussetzungen für das Ehrenamt sind. Deshalb setzen wir eine Ehrenamtsstudie auf. Wir werden alle fragen, die sich dort engagieren, und alle, die sich beteiligen wollen. Auf der Basis dieser Ergebnisse bekommen wir dann auch gute Schritte; denn dann haben wir die gefragt, die wir ganz bewusst zum Anfang in den Mittelpunkt gestellt haben: die, die ehrenamtlich für uns tätig sind, und die, die wertvollen Dienst an der Allgemeinheit leisten. Sie wissen am besten, was gut für sie ist. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗