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Michael Ebling

20.07.2023 Sitzungen 18/49

Vielen herzlichen Dank. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Dass der Einsatz der Bodycam, dass der Einsatz dieses wunderbaren technischen und hochwertigen Einsatzmittels sehr vorteilhaft ist, beweisen wir in Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2017; denn seit dieser Zeit ist es schon im Gesetz geregelt. Wir waren eines der ersten Länder in Deutschland, die es in die Praxis und damit in den dauerhaften Betrieb geführt haben, aus einem erfolgreichen Pilotprojekt heraus. Ja, es ist korrekt, inzwischen gibt es 430 dieser Einsatzmittel der neuesten Generation, und es werden noch weitere dazukommen, wie ich es auch kürzlich angekündigt habe, im Rahmen des 2-Millionen-Euro-Sonderprogramms für die bessere Ausstattung zum Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten. Dennoch ist es damit natürlich noch nicht getan; denn mit der Entwicklung zum Beispiel der Gewalt gegen Einsatzkräfte auf der einen Seite wie auch dem Erfolg dieses präventiv wirkenden Einsatzmittels auf der anderen Seite ist es richtig, die Frage zu stellen: Können wir den Einsatzbereich ausweiten? Wenn man diese Frage aber nicht so beantworten möchte, wie es die AfD tut, nämlich indem sie an dieser Stelle einfach auf die Freiheitsrechte und die Verfassung pfeift und erklärt, das braucht man alles nicht, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Was ist das denn für ein hanebüchener Unsinn, den Sie da verzapfen? – Weitere Zurufe von der AfD) müssen sich diejenigen, die auf dem Boden der Verfassung stehen – das ist zum Glück die überwiegende und überwältigende Mehrheit in diesem Hause – mehr Fragen stellen. Wir reden nämlich über eine ganze Reihe von verfassungsrechtlichen Fragen. Darauf weist auch hin, dass bestimmte Regelungen in anderen Ländern gerade vor Verfassungsgerichtshöfen hängen. Deshalb ist es vollkommen korrekt und bildet es im Übrigen die Realität perfekt ab, wenn sich die Ampelkoalition in diesem Hause darauf verständigt hat, erst einmal die Entscheidung in Bayern abzuwarten; denn man kann es auch mit dem Kopf durch die Wand lösen, indem man schnell einen mit heißer Nadel gestrickten Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem man den Menschen suggerieren will, jetzt kommt mehr Schutz, und an der nächsten Ecke wird er vom Gericht kassiert. Das ist kein redliches und seriöses Vorgehen. Das brauchen wir für Rheinland-Pfalz nicht. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Was ist mit dem Schutz von Berufsgeheimnisträgerinnen und -trägern? Was ist, wenn eine Bodycam in der Arztwohnung angeht (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) oder zum Beispiel im Bereich eines Anwalts? Das sind Fragen, denen man sich stellen muss. Ihnen kann man nicht auf dürren Gesetzesbegründungsseiten dadurch entgegentreten, dass man falsche Verweise gibt oder noch nicht einmal anklingen lässt, dass man sich mit diesen verfassungsrechtlichen Fragen auseinandersetzt. Wir brauchen für solche Schritte notwendige Kompetenz und eine verfassungsrechtlich gut geprüfte Auseinandersetzung, um am Ende vor dem Gericht zu bestehen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ja, ja, das kennen wir!) Dazu hat dieser Gesetzentwurf noch nicht die nötige Grundlage. Vielleicht kann das in weiteren Beratungen erarbeitet werden. Wir aber sehen uns verpflichtet, auch bei der Weiterentwicklung des POG sehr genau darauf zu achten, dass die Kompetenz und verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Nur wenn wir eine gemeinsame und angemessene Balance zwischen Freiheit und Sicherheit hinbekommen, die auch vor den Gerichten Bestand hat, erreichen wir am Ende den Schutz derer, die wir alle schützen wollen. Alles andere wäre sonst nur vorgegaukelt, und das ist zu wenig und zu dünn. (Vereinzelt Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insofern schaue ich gerne auf die Beratungen im Ausschuss und freue mich auf die Anhörung. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Protokoll ↗