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Philipp Fernis

FDP 20.07.2023 Sitzungen 18/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist wichtig, dass wir uns in diesem Fall sehr konkret damit beschäftigen, ob es Anpassungsbedarf gibt, um unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Einsatz noch ein Stück weiter vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen. Gleichzeitig sind wir hier im Bereich von außerordentlich sensiblen Materien. Wenn man sich die Vielzahl der Stellungnahmen anschaut, die es zwischenzeitlich gibt, die sich mit der Frage beschäftigen, ob der Einsatz einer Bodycam in Wohnungen zulässig ist oder nicht, sieht man, es gibt sehr gewichtige Dinge gegeneinander abzuwägen, weil es gerade bei den typischen Einsatzlagen in Wohnungen auch darum geht, dass man häufig Personen in sehr sensiblen Situationen, Personen in Ausnahmesituationen, antrifft. Gerade in Fällen häuslicher Gewalt, in Fällen sexualisierter Gewalt, zu denen Polizeibeamte gerufen werden, gibt es nicht nur Täter, sondern auch Opfer. Es gibt Opfer, die möglicherweise unbekleidet in einer emotionalen Ausnahmesituation zwangsläufig von entsprechenden Aufzeichnungen mit betroffen sind. Es gibt Situationen, die das Schamgefühl von Menschen ganz erheblich verletzen können. All das muss man sorgfältig abwägen gegen das berechtigte Interesse – das will ich ganz klar sagen – von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, maximal möglichen Schutz zu genießen, und gegen das berechtigte Interesse, im Rechtsstaat objektive Beweismittel für das Handeln aller Akteure zu haben. Deswegen ist es gut, dass wir diese Debatte jetzt erneut führen, das will ich ausdrücklich sagen. Ich will aber auch sagen, dass wir meiner Überzeugung nach im Ausschuss mit Praktikern, die uns die Erfahrungen schildern, aber auch mit Menschen, die sich mit genau diesen Fragen auseinandersetzen, mit der Grundrechtsabwägung, sprechen und miteinander nochmals intensiv beraten sollten, ob nachzusteuern ist. Ich glaube, wenn wir nachsteuern, sollten wir das sehr umfassend diskutieren. Wir sollten das diskutieren, auch was die Frage der Schutzrechte angeht. Wir haben auch immer wieder einmal eine Diskussion über die Frage, ob sich Polizeibeamte richtig verhalten haben. Ich glaube, dass objektive Beweismittel im Interesse aller sind. Gerade in dieser Situation, wenn wir über Dinge wie Pre-Recording sprechen, sollten wir auch darüber sprechen, inwieweit es vielleicht auch ein Anrecht des polizeilichen Gegenübers gibt, dass gegebenenfalls Aufnahmen gesichert werden, damit sie später Gegenstand der Aufarbeitung sein können. Es lohnt sich, dass wir all das miteinander diskutieren. Ich glaube, ich habe zum Ausdruck gebracht, auch meine Fraktion hat eine große Offenheit dahin gehend, diesen Fragen noch einmal vor dem Hintergrund neuerer technologischer Entwicklungen, aber auch vor dem Hintergrund von Entwicklungen in der Gesellschaft und in der Einsatzrealität Rechnung zu tragen und das alles miteinander in aller Ruhe aufzuarbeiten. Ich bin sehr froh – das will ich ausdrücklich sagen –, dass es, wo es konkret wird und wo es darum geht, wie wir unsere Polizei weiterentwickeln können, hier in der Art und Weise gemacht wird, wie diese Debatte bisher verlaufen ist, nämlich mit einem wirklich ernsthaften, sachlichen Austausch von Argumenten und Positionen. Es macht mir Mut, dass wir das im Ausschuss, in dem das typischerweise mit ein bisschen weniger Öffentlichkeit noch etwas stärker der Fall ist, wirklich mit all denjenigen, die dazu etwas beitragen können, auch noch einmal intensiv miteinander machen. Ich will auch sagen, dass ich davon überzeugt bin, dass wir zu guten Lösungen kommen werden, die all den Entwicklungen Rechnung tragen. Klar ist, die gefährlichsten Einsätze, wenn man auf die Statistik schaut, sind für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in der Tat Situationen, die mit häuslicher Gewalt zu tun haben. Man kommt typischerweise in eine emotional höchst aufgeladene Situation. Man kommt in eine Situation, in der schon allein das Eindringen in die Wohnung von Menschen, die per se möglicherweise bereits aggressiv sind, ein Stück weit als aggressiver Akt empfunden werden kann, subjektiv, auch wenn für uns fraglos ist, dass es das einzig Richtige ist, dass Polizeibeamte in eine solche Situation gehen. Das sind Einsätze, in denen sich derjenige, der Aggressionen hat, örtlich auskennt – er weiß, in welcher Schublade vielleicht ein Messer, eine Waffe liegt –, sich dort intuitiv richtig bewegt, und die deswegen für Polizeibeamte nicht leicht zu bewältigen sind. Das sind Situationen, in denen manchmal leider Angehörige mit betroffen sind, Kinder da sind, die all das miterleben müssen. Dann muss man dieses berechtigte Schutzbedürfnis sorgfältig gegen die Interessen von all denjenigen abwägen, die mit betroffen sind. Ich glaube, eine intensive Ausschussberatung mit einer Anhörung ist der richtige Weg, das gemeinsam zu tun. Deswegen freue ich mich auf die weitere Beratung des Gesetzentwurfs. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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