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Nina Klinkel

SPD 20.07.2023 Sitzungen 18/49

Herr Landtagspräsident, danke schön. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie die Polizei schon einmal bei einer Schicht begleitet haben, dann ist es Ihnen vielleicht auch passiert, wie es mir passierte. Ich war bei einer Nachtschicht dabei. Es gab einen Anruf. Anrufe mit dem Thema „Häusliche Gewalt“, das auch dieser Anruf als Inhalt hatte, werden immer häufiger. Ein Anstieg um 8,5 %, sagt uns der Bericht des Bundeskriminalamts. Dieser Anruf ging also ein, und die Polizisten machten sich auf den Weg. Sie stellten sich Fragen wie: Wohin gehen wir da eigentlich? Ist Alkohol im Spiel? Ist eine Schusswaffe im Spiel? Welcher Gefahr setzen wir uns aus? Dass der Polizeiberuf Gefahren birgt, wissen wir alle. Diese Gefahr kann man versuchen zu minimieren. Ja, Kollege Herber hat recht, wenn er sagt, eine Bodycam ist sicherlich kein Allheilmittel, aber wir sind schon auch der Auffassung, dass sie dazu beitragen kann, in manchen Situationen Angreifer zurückweichen zu lassen und Polizistinnen und Polizisten zu schützen. Wir haben bereits im Koalitionsvertrag in diesem Sinne über den Einsatz von Bodycams in Wohnungen festgelegt – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis –, „unter Sie sehen, das Thema war uns schon gegenwärtig. Es ist aber keine juristische Randnotiz, von der wir sprechen, wenn wir über die zu erwartende Rechtsprechung schreiben. Es ist die Überprüfung der Verfassungskonformität, die die Nutzung der Bodycam in einer Wohnung als Regelung eines Polizeigesetzes, nämlich vorrangig des PAG in Bayern, beinhaltet. Das muss man schon in dieser Diskussion noch einmal betonen; denn es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Entscheidung in Bayern Auswirkungen auf die anderen Länder hat, auch auf die Länder, die Sie genannt haben, die die Bodycam bereits nutzen und auch Gefahr laufen, dass man das der Polizei vielleicht wieder entziehen muss. Darauf wollen wir hinweisen; denn das darf man in der Tat in der Diskussion nicht verschweigen, auch dass die anderen Bundesländer eine vielschichtige Debatte geführt haben, bevor sie zu einer solchen Änderung gekommen sind. Diese Debatte wollen wir vielschichtig führen. Dazu reicht uns der vorliegende Entwurf nicht aus, aber der Anregung zur Expertenanhörung stehen wir offen gegenüber. Das finden wir auch gut. Das wollen wir machen und auf die Expertise vor allem unserer Gewerkschaften an dieser Stelle zurückgreifen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie ein solches hochsensibles Thema angehen – wir wissen spätestens dann, wenn der Begriff „Verfassungsklage“ im Raum steht, dass es hochsensibel ist –, dann muss man das mit der gebotenen Gründlichkeit tun. Darin sind auch formale Dinge enthalten. Sie verwechseln den Paragrafen in unserem POG, der Wohnung definiert. Inhaltlich gilt es auch. Es ist nicht nur die Verfassungskonformität. Sie haben es angesprochen. Das Pre-Recording wurde 2020 in der Novelle und auch von Experten aus der Polizei, die Teile dieses Pilotprojekts waren, strikt abgelehnt. Darüber müssen wir sprechen. Wir müssen darüber sprechen, wie lange wir aufzeichnen wollen. Daueraufzeichnungen können nicht in unserem Interesse sein. Wir müssen auch über das, was Sie angesprochen haben – die Aktivierung bei Schussgeräuschen –, sprechen. Ich habe kurz Rücksprache gehalten. Dazu ist ein durchaus sehr differenziertes Meinungsbild innerhalb der Polizei abzurufen; denn nur weil etwas technisch möglich ist, muss es nicht einsatztechnisch Sinn machen. All diese Fragen möchten wir in der Expertenanhörung stellen und möchten uns dort auf den Weg begeben, damit wir den praktikablen rechtssicheren Weg bekommen. Den bekommen wir nämlich nicht, wenn wir einfach nur – ich sage das einmal so lapidar – etwas im Polizeigesetz ändern, sondern wir müssen das schon breit debattieren und unsere Polizistinnen und Polizisten da gut aufstellen. Was wir an dieser Stelle auch nicht machen können: Wir können nicht in jedem Plenum eine Norm des POG aufrufen und darüber sprechen. Deshalb möchten wir das POG in seiner Gänze betrachten. Bei der letzten POG-Debatte hat der Innenminister schon angekündigt, dass man Gesetze auch anpassen, novellieren und nachschärfen muss, wenn das sinnvoll ist. Das macht an anderen Stellen auch noch Sinn. Ich möchte ganz kurz die Aktualisierung von § 13 nennen, das Einfügen des Rechtsguts der sexuellen Selbstbestimmung als eines der zu schützenden Rechtsgüter bei Wohnungsverweisungen. Lassen Sie uns also das POG ganzheitlich betrachten und uns nicht in Einzelnormkorrekturen verlieren. Diese Debatte, von Experten begleitet, führen wir gerne mit Ihnen. Danke. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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