Philipp Fernis
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung nehmen wir zwei Berufsgruppen besonders in den Blick, die Besonderes leisten. Das eine sind die Angehörigen des feuerwehrtechnischen Dienstes. Hier sehen wir, dass wir Ruhegehaltsregeln haben, die der Belastung durch den Schichtdienst – andere Länder sind dort einen Schritt weiter, das ist auch eine Frage der Wettbewerbssituation – nicht mehr gänzlich angemessen sind, und wir deswegen zu einer Gleichstellung kommen müssen, auch mit anderen Beamtinnen und Beamten, die in vergleichbar belastenden Tätigkeitsfeldern zugange sind. Das ist sehr wichtig, weil es Berufsgruppen sind, die Besonderes leisten, die Menschen in größter Not helfen. Wir haben auch gestern in der Debatte intensiv über die Einsätze im Ahrtal gesprochen, aber auch bei anderen Lagen wie Verkehrsunfällen oder Bränden, in denen Menschen in Schwierigkeiten sind. Überall dort, wo dringend Hilfe geboten ist, sind es diejenigen, die dort, wo es entsprechende Berufsfeuerwehren gibt, als Allererste im Einsatz sind. Deswegen begrüßen wir den entsprechenden Regelungsvorschlag der Landesregierung. Hinsichtlich der Beschäftigten in der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige gilt, dass das Berufsbild dem des Justizvollzugs stark angenähert ist. Es handelt sich auch um Schichtdienst. Es handelt sich durchaus auch um einen belastenden Dienst, weil man – das darf man nicht vergessen – Haft gegen Menschen vollstrecken muss, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen, sondern die nach unserer Rechtsordnung ausreisepflichtig, aber keine Straftäter sind. Daran hängen Schicksale und für die Beamten auch die Belastung des Schichtdienstes. Deswegen ist es richtig, auch hier die Altersgrenze anzupassen. Herr Kollege Junk, weil Sie angesprochen haben, dass man im Rahmen der weiteren Beratungen noch einmal genau darauf schauen sollte, ob es noch Beamtinnen und Beamte gibt, bei denen es vergleichbare Sachlagen gibt, ob es also Sinn macht, diese Regelung auszuweiten, will ich ausdrücklich sagen, dass wir für diese Debatte durchaus offen sind. Man muss beide Seiten in den Blick nehmen. Es ist eine Regelung, die einen Ausnahmecharakter behalten muss, und es ist auch eine Regelung, die immer auch der Verantwortung gegenüber denjenigen, sprich den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, gerecht werden muss, die es letzten Endes finanzieren. Wenn es aber vergleichbare Sachverhalte gibt, die noch nicht hinreichend Berücksichtigung gefunden haben, dann sind wir gerne bereit, auch diese Diskussion konstruktiv miteinander zu führen. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
