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Peter Stuhlfauth

AfD 20.07.2023 Sitzungen 18/49

Sehr geehrter Herr Präsident! Die Mitglieder der Blaulichtfamilie, egal ob Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr und auch der Justiz, leisten täglich Außergewöhnliches in unserem Land. Der Belastungsdruck, insbesondere bei der Polizei, der Berufsfeuerwehr und im Justizvollzug, wächst täglich. Eine dünne Personaldecke, ein hoher Krankenstand, teilweise marode persönliche Ausrüstung, eine allenfalls durchschnittliche Bezahlung, dann eine wachsende Gewaltbereitschaft in linken und kulturfremden Kreisen sowie eine mangelnde Unterstützung durch rote und grüne Politik erschweren den Arbeitsalltag all jener, die sich bereitwillig in ihrem Dienst zum Wohl und zur Sicherheit unserer Bürger einsetzen. Ihnen allen gehört unser Dank, unser Respekt und unsere Anerkennung. (Beifall der AfD) Unsere Fraktion bemüht sich bekanntermaßen seit Jahren um eine Aufwertung des Dienstes in der Blaulichtfamilie, sei es durch die Dynamisierung der Ruhegehaltsfähigkeit, die freie, optionale Heilfürsorge, bei der Kita-Zulage, der Justizzulage oder der Polizeizulage etc., etc. (Heiterkeit des Abg. Marco Weber, FDP) Mittlerweile ist auch die Landesregierung zu der Einsicht gelangt, dass Handlungsbedarf besteht. Der vorgeschlagene Lösungsansatz der Landesregierung ist eine Absenkung der Regelaltersgrenze für den Einstieg in den Ruhestand für die Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes, die außerhalb der Feuerwehr in der Leitstelle tätig sind, von 67 zunächst auf 64 und dann auf 63 Jahre sowie die Absenkung der Regelaltersgrenze für die Beamten im Vollzugsdienst der Abschiebungshafteinrichtung auf 60 Jahre. In der Gesamtbetrachtung sind diese Änderungen natürlich nur ein kleiner Sprung für eine überschaubare Zahl an Begünstigten, aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. Er ist zielführend und zweckmäßig. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf mittragen. Trotzdem bedauern wir als AfD-Fraktion ausdrücklich, dass die Landesregierung nicht den Willen aufbringen konnte, weitreichendere Verbesserungen und Attraktivitätssteigerungen in diesem so hart umworbenen Aufgabenbereich unserer Inneren Sicherheit durchzuführen. Dem Gesetzentwurf ist zu entnehmen, dass beispielsweise der DGB die Zahlung einer Erschwerniszulage für die Tätigkeiten der Kriminalpolizei und der Bereitschaftspolizei vorschlägt. Die Landesregierung winkt hier mit der Begründung ab, eine etwaige Erweiterung der Zulage sei nicht Gegenstand dieses Gesetzgebungsverfahrens und aktuell auch nicht geplant. Diese Haltung ist für uns nicht nachvollziehbar. Wertschätzung sieht anders aus. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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