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Michael Ebling

20.07.2023 Sitzungen 18/49

Danke schön, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren Abgeordnete, hinter diesem Änderungsgesetz verbirgt sich ein weiterer Baustein für den Weg zur Stärkung und Neuaufstellung unseres Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli diesen Gesetzentwurf für ein Landesgesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes beschlossen. Der Zweck ist ganz klar. Derzeit gilt für Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes, die außerhalb der Feuerwehr und der Leitstellen tätig sind, für den Eintritt in den Ruhestand die allgemeine Regelaltersgrenze von bis zu 67 Jahren. Die auf 60 Jahre abgesenkte besondere Altersgrenze gilt aktuell nur für die Beamtinnen und Beamten im Einsatzdienst der Feuerwehr und in den Leitstellen. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir eine Absenkung der Altersgrenze auf 62 Jahre umsetzen, gerade dann, wenn schon 25 Jahre lang Dienst in der Feuerwehr oder den Leitstellen geleistet wurde. Die Altersgrenze für die übrigen Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes soll zunächst auf 64 Jahre, zwei Jahre später auf 63 Jahre abgesenkt werden; eine Staffelung für einen moderaten Übergang. Wir fügen hinzu, für die Beamtinnen und Beamten im Vollzugsdienst der Abschiebungshafteinrichtungen gilt bislang ebenfalls die Regelaltersgrenze von bis zu 67 Jahren. Hier ist aus Gründen der Fürsorge sowie der Gleichbehandlung die für den Justizvollzug geltende besondere Altersgrenze von 60 Jahren angemessen und dementsprechend ebenfalls zu regeln. Meine Damen, meine Herren, bei der Absenkung der Altersgrenze für Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes geht es ganz klar um eine Steigerung der Attraktivität für den Dienstposten. Das entfaltet überall dort Wirkung, wo diese Beamtinnen und Beamten gebraucht werden, bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, bei der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzakademie, auch beim Ministerium, aber ganz besonders bei den Kommunen, bei den kommunalen Brandschutzdienststellen, ebenso für die hauptamtlichen Brand- und Katastrophenschutzinspekteurinnen und -inspekteure sowie für die hauptberuflichen Wehrleiterinnen und Wehrleiter. Deshalb ist es so wichtig, dass wir es tun, neben der Schaffung eines Kompetenzzentrums, das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz, wie es gestern auch in der Regierungserklärung der Ministerpräsidentin umrissen war, neben der Notwendigkeit der Schaffung eines eigenen Lagezentrums, das uns 24/7 besser einen Lageüberblick gibt, neben der Schaffung von aktuell schon laufend überörtlichen Verbänden, einer Verbesserung und Ausweitung der Personalstellen bei unserer Akademie sowie der Schaffung und Unterstützung des GeKoB beim Bund. All das sind Bausteine auf dem Weg zur Neuaufstellung und Stärkung. Da darf dieser Baustein letztendlich im Konzept nicht fehlen. Dafür wie für andere Dinge der Stärkung und Neuaufstellung des Brand- und Katastrophenschutzes ist die Landesregierung bereit, auch Geld in die Hand zu nehmen. Wir haben nach dem Gesetzentwurf die voraussichtlichen Kosten über einen Zeitraum von 15 Jahren auf etwa 3,2 Millionen Euro zu taxieren. Meine Damen, meine Herren, ich werbe ausdrücklich um Zustimmung für diesen in der Welt des Brand- und Katastrophenschutzes wichtigen Gesetzentwurf. Im Kern sollte uns einen, dass wir gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen wollen, heute und erst recht in Zukunft, für die Neuaufstellung dieses Bereichs. Daher ist es wichtig, dass wir auch diese Attraktivitätssteigerung vollziehen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗