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Ellen Demuth

CDU 20.07.2023 Sitzungen 18/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Braun, nicht dass es hier zu Verwechslungen kommt, für die Kontrolle des Intendanten ist der Verwaltungsrat zuständig. Damit hatte Herr Weiland als Chef des Rundfunkrats nichts zu tun. Das hat, wie gesagt, eher die stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats, Frau Raab, mitzuverantworten. Warum eine Anhörung unserer Meinung nach legitim ist, ist auch ein anderer Grund. Es gab natürlich eine öffentliche Anhörung zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag, meine Damen und Herren. Das ist wieder so ein Schmankerl aus dem Öffentlich-Rechtlichen, da kann man eigentlich nur mit dem Kopf schütteln; denn diese hat vom 19. Dezember bis zum 31. Januar, also schön über die kompletten Weihnachtsfeiertage stattgefunden. In dieser Zeit konnten Verbände und Privatpersonen ihre Meinung dazu einreichen. Es sind insgesamt 21 Stellungnahmen eingegangen. Das ist so gut wie gar nichts, davon auch noch etliche nur von den Verbänden. Die öffentliche Bevölkerung hatte noch nicht so recht ausreichend Zeit, Stellung zu nehmen. Deshalb finden wir es als beratende Fraktion in diesem Gremium durchaus sehr angemessen, noch einmal in einer auch für die Öffentlichkeit zugänglichen Anhörung im Ausschuss dezidiert nachzufragen, welche Folgen dieses Gesetz haben wird, ob es ausreichende Regelungen findet, die Kontrolle künftig zu stärken, sodass solche Vorkommnisse wie beim rbb, die die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk maßgeblich erschüttert haben, künftig ausgeschlossen werden können. Das ist unsere Aufgabe. Wenn Sie diese Verantwortung in dem Maße für zu lästig halten, das im Ausschuss durchzuführen, ist das Ihre Sache. Wir werden unser Recht als große Oppositionsfraktion nutzen und diese Anhörung beantragen. (Beifall der CDU)

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