Heike Raab
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gestern Abend haben wir uns vor Ende der Plenarsitzung noch mit den Regionalfenstern und dem privaten Rundfunk beschäftigt, heute geht es wieder um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Verehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin dankbar, dass wir Ihnen in schneller Folge wieder eine Novelle des Medienstaatsvertrags vorlegen dürfen. Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag ist vor 20 Tagen in Kraft getreten und entfaltet, wie wir sehen, jetzt schon Wirkung. Das gilt auch für die Ankündigung des Vierten Medienänderungsstaatsvertrags, in dem es um einheitlich hohe Standards für mehr Transparenz und Compliance und eine noch weiter verbesserte Gremienkontrolle im öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht. Es ist ganz klar, dass neu dokumentiert werden soll, wofür der öffentlichrechtliche Rundfunk welche Gelder ausgibt. Klar ist auch, für den öffentlichrechtlichen Rundfunk gilt ein besonderes Privileg, nämlich das der Beitragsfinanzierung, mit dem der Grundversorgungsauftrag sichergestellt werden muss. Mit diesem Privileg ist ganz eindeutig aber auch eine umfassende Verpflichtung verbunden. Wer mit öffentlichen Mitteln finanziert wird, der trägt eine besondere Pflicht zum verantwortungsvollen Umgang, zu Transparenz und Rechenschaft gegenüber der Öffentlichkeit. Das gilt auch für hohe Standards bei den öffentlich-rechtlichen Angeboten, und diese haben wir im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag betont. Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir wissen alle, dass es im letzten Jahr Vorkommnisse bei öffentlich-rechtlichen Anstalten gab. Beim rbb sind diese noch in der Aufarbeitung und sind auf das Fehlverhalten einzelner Personen zurückzuführen, (Abg. Michael Frisch, AfD: Ja ja, alles Einzelne!) aber diese Vorkommnisse sind geeignet, das gesamte öffentlich-rechtliche System in Misskredit zu bringen. Vor diesem Hintergrund haben wir uns einmütig im Länderkreis dazu aufgemacht, einheitlich hohe Standards für Transparenz und Compliance zu schaffen; (Abg. Joachim Paul, AfD: Zu spät!) denn einige Anstalten waren bereits weiter als andere. Es geht dabei im Kern um die Veröffentlichung von Gehältern und Nebeneinkünften der Leitungspersonen wie Intendanten und Direktoren. Es geht darum, Compliance-Systeme einzuführen, die anerkannten und aktuellen Standards entsprechen. Manche Anstalten, wie ich bereits betonte, sind hier bereits weiter als andere. (Abg. Michael Frisch, AfD: Warum erst jetzt?) Es geht darum, Gremienkontrolle in den Anstalten praktikabel und möglich zu machen durch erweiterte Fortbildungen, die Einbeziehung von Expertise im rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich und um eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Gremien, die wir nun fortgeschrieben haben. Es geht um die Personalausstattung der Gremienbüros. Wir wollen insgesamt die Fachkompetenz stärken. Dennoch möchte ich betonen, der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag ist Teil eines größeren Reformprozesses. Heute Morgen fand ein Austausch mit Mitgliedern des Zukunftsrats zur Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks statt. Dort ist man in einem sehr konstruktiven Prozess. Wir arbeiten auch in der Rundfunkkommission an der Überarbeitung der Verträge und werden dann Ende des Jahres diese Reform bewerten und Ihnen konkrete Vorschläge übermitteln. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
