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Bettina Brück

19.07.2023 Sitzungen 18/48

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Damen und Herren Abgeordnete! Wer eine Schatztruhe zu Hause hat, kann sie natürlich ins Regal stellen und ihre Maserung bestaunen, oder er kann das Schloss aufschließen und seine Wohnung um die Schätze bereichern, die sich darin verbergen. Die meisten von uns würden zu Hause wohl den Schlüssel in die Hand nehmen, und genau das sollten wir auch für unser Land tun. Der Schlüssel zur Truhe hat zwar für eine Schatzsuchergeschichte mit Lehrkräfteberufsqualifikationsfeststellungsgesetz einen etwas langen Namen, aber er wird uns eine Schatztruhe aufschließen, die wir in Rheinland-Pfalz heute schon haben und auch brauchen. Deshalb begrüße ich den Gesetzentwurf sehr, sehr geehrter Herr Kollege Teuber; denn auch wenn wir in Rheinland-Pfalz viel besser dastehen als andere Bundesländer und weiterhin alle Planstellen mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften besetzen konnten, wir können es uns nicht erlauben, und es ist ehrlich gesagt auch nicht fair, das Potenzial gut qualifizierter Pädagoginnen und Pädagogen, die aus anderen Ländern zu uns kommen, ungenutzt zu lassen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Gerade am Beispiel der ukrainischen Lehrkräfte wird sehr deutlich, welchen enorm wichtigen Beitrag zur Bildung in unserem Land Lehrkräfte leisten können, die aus anderen Ländern zu uns gekommen sind. Diesen Schatz will das Gesetz heben. Klar ist dabei aber auch, es gibt in Rheinland-Pfalz, wie in allen Bundesländern, aus guten Gründen rechtliche Vorgaben, um den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers ausüben zu können. Sie sollen das höchste Qualifikationsniveau gewährleisten. Das ist gut so, und das wird auch so bleiben. Auch Pädagoginnen und Pädagogen, die in anderen Ländern ausgebildet wurden, haben aber ein hohes Qualifikationsniveau vorzuweisen und können damit unmittelbar zur besten Bildung der Kinder und Jugendlichen beitragen und unsere Kollegien bereichern. Dieses Potenzial, das wir heute schon in unserem Land haben, für die Bildung gewinnbringend zu nutzen, ist richtig und sinnvoll. Deswegen ist es gut, die Anerkennung von in Drittstaaten erworbenen Qualifikationen an die Vorgaben anzupassen, die für Personen mit EU-Lehramtsqualifikationen schon gelten. Genau das sieht der Gesetzentwurf vor. An den höchsten Qualitätsanforderungen an die Ausbildung wird dabei nicht gerüttelt. Gibt es nämlich wesentliche Unterschiede zwischen den im Ausland erworbenen Qualifikationen und der rheinland-pfälzischen Lehramtsausbildung, ist die Lehramtsqualifikation also nicht unmittelbar gleichwertig, ist eine Nachqualifikation nötig. Der Gesetzentwurf sieht dafür ein Angebot an Maßnahmen vor, um wesentliche Unterschiede zwischen den Ausbildungssystemen auszugleichen. Ich finde, mit diesem Gesetzentwurf haben wir den passenden Schlüssel für die Schatztruhe gefunden, die wir in unserem Land haben. Die ausländischen Pädagoginnen und Pädagogen können ihrer Berufung nachkommen, und wir nutzen das Potenzial, das wir in Rheinland-Pfalz haben, für die Bildung. Genau das ist der richtige Weg. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗